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IV. Studium, Lehre, Prüfung
 
2. Studiengänge nach dem Europäischen Credit Transfer System (ECTS)

Die an der Universität Heidelberg vorhandenen Magister- und Diplom-Studiengänge müssen entsprechend der Erklärung der Europäischen Bildungsminister bis spätestens 2010 mit dem Europäischen Credit Transfer System (ECTS) kompatibel sein. Das bedeutet, dass nicht nur die Studiengänge anders bezeichnet werden und ein erster berufsqualifizierender Abschluss bereits nach einer kürzeren Studienzeit vorliegt als bei einem Magister- oder Diplomabschluss, sondern auch, dass das Curriculum überarbeitet werden muss. Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden nicht mehr mit dem Zeitmaß der Semesterwochenstunde belegt.

Die neue Maßeinheit für die Bewertung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind ECTS-Punkte. Die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 geben einen Rahmen für die Verteilung von ECTS-Punkten vor. Danach ist geregelt, dass für einen dreijährigen Bachelor-Studiengang max. 180 Credit- Punkte vergeben werden können und für einen konsekutiven Bachelor- und Master- Studiengang insgesamt 300 Credit-Punkte. Für ein Studienjahr sollen also weder für den Bachelor noch für den Master mehr als 60 Credit-Punkte vergeben werden. Darüber hinaus ist festgelegt, in welchem Rahmen sich die Vergabe der Credit-Punkte bei den Abschlussarbeiten bewegt. Für eine Bachelor-Arbeit können zwischen sechs und zwölf ECTS-Punkte vergeben werden und für eine Master-Arbeit zwischen 15 und 30 ECTSPunkte.




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