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I. Hochschulpolitische Entwicklungen
 
8. Medizinische Fakultäten

In seinen Stellungnahmen vom 16. Januar 2003 hatte der Wissenschaftsrat (WR) um Berichte zur weiteren Entwicklung der beiden Medizinischen Fakultäten der Universität Heidelberg und der beiden Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim sowie zur Kooperation zwischen den Standorten Heidelberg und Mannheim gebeten. Zur Gestaltung der Zusammenarbeit wurde die „Arbeitsgemeinschaft Medizinstruktur“ (AG) gegründet, der folgende Mitglieder angehören:
  • der Prorektor für Forschung und Struktur der Medizinischen Fakultäten,
  • die Dekane der beiden Medizinischen Fakultäten,
  • die Ärztlichen Direktoren der beiden Universitätsklinika,
  • die Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg sowie der Geschäftsführer des Mannheimer Universitätsklinikums,
  • der Leiter des Medizinreferats im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg als ständiger Gast.
Die AG verständigte sich darauf, sämtliche Berufungsverfahren, wissenschaftliche Aktivitäten, die Durchführung der Lehre sowie den Ausbau der Kooperation im Gesamtbereich der Krankenversorgung an beiden Standorten zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die jeweils verantwortlichen Gremien in der AG zur Diskussion zu stellen. Im Zuge der Entscheidungsfindung wurden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
  1. Bei der Erörterung der anstehenden Berufungsverfahren wurden unter Berücksichtigung der fachspezifischen bzw. strukturellen Gegebenheiten und Anforderungen beider Standorte folgende Entscheidungskriterien herangezogen:
    1. Ist eine Professur ausreichend, um beide Standorte abzudecken? (Beispiel: Sozialund Arbeitsmedizin am Standort Heidelberg)
    2. Wenn für jeden der Standorte eine Professur erforderlich ist, wird grundsätzlich auf die Schärfung des standorteigenen wissenschaftlichen Profils durch Ausrichtungen auf „Lücke“ geachtet? (Beispiel: Die Allgemeine Pädiatrie wird an beiden Standorten mit unterschiedlichen Schwerpunkten vertreten sein.)
    3. Sollten ausnahmsweise Berufungen im gleichen Gebiet mit gleichem Forschungsschwerpunkt notwendig werden (z.B. durch fachspezifische Dominanz eines Forschungsgebiets mehrerer herausragender Bewerber bei zeitnahen Ausschreibungen an beiden Standorten), geschieht dies zur Vernetzung und Bildung von Synergieeffekten in Forschung und Lehre, die sich profilstärkend auf den Gesamtstandort auswirken? (Beispiel: Urologie)
  2. Analyse zur interfakultativen Konzentration wissenschaftlicher Aktivitäten, das heißt Bildung von Forschungsverbünden (Beispiel: Public Health, Infektiologie)
  3. Anpassung und Komplettierung der Lehre (Beispiel: Allgemeinmedizin, Lehrexport)

Auch die Abstimmung der Struktur- und Entwicklungsplanung wird von beiden Fakultäten als Chance begriffen, die weitere Ausgestaltung ihrer Zukunft miteinander zu koordinieren. Ziel der AG ist darüber hinaus die Stärkung der „MedioRegio“ im Rhein- Neckar-Dreieck, an der sich universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen der Medizin beteiligen, um die Kompetenzen der Region zu bündeln.

Einzelne Vereinbarungen der AG Medizinstruktur betreffen folgende Bereiche:

 

Kinderheilkunde/Kinderchirurgie

Beide Standorte werden eine Allgemeine Pädiatrie vorhalten. Die jeweiligen Professoren/ innen für Allgemeine Pädiatrie werden über ein differentes spezifisches wissenschaftliches Spezialgebiet verfügen.

Einzelne wissenschaftliche Schwerpunkte werden mit jeweils unterschiedlicher Profilierung und Akzentuierung nur an einem der beiden Standorte vorgehalten. Die Kooperation und Verantwortlichkeit in Forschung und Lehre wird über Zielvereinbarungen mit den Beteiligten geregelt.

Geld- und Zahlungsströme verbleiben am jeweiligen Standort. In Krankenversorgungsfragen unterstehen die Akteure der Struktur des jeweiligen Standortes.

Die Zukunftsplanung sieht folgende Aufteilung zwischen Mannheim und Heidelberg vor:

Fakultät Mannheim Fakultät Heidelberg
C4 – Neonatologie C4 – Pädiatrische Onkologie
C4 – Allgemeine Pädiatrie C4 – Allgemeine Pädiatrie
C4 – Kinderchirurgie C4 – Pädiatrische Kardiologie

 

Allgemeinmedizin

Als Hauptstandort im Bereich der Allgemeinmedizin wird mit der Ausrichtung einer entsprechenden Professur die Medizinische Fakultät Heidelberg festgelegt. Auch die Medizinstudierenden in Mannheim nehmen ab sofort während ihres „vorklinischen“ Studienabschnitts an der Ausbildung in Heidelberger Lehrpraxen teil und können diese im „klinischen“ Studienabschnitt in Mannheim fortsetzen.

 

Humangenetik

Die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim verfolgt die Einrichtung eines eigenen Lehrstuhls für Humangenetik nicht weiter. Die Heidelberger Fakultät übernimmt den Lehrexport in diesem Bereich.

 

Public Health

Der Bereich „Public Health“ soll zu einem Schwerpunkt in der Region Nordbaden ausgebaut werden. Hierbei übernimmt die Universität Heidelberg die Federführung. An der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim wird eine C 4-Professur für Public Health, Sozial- und Präventivmedizin ausgeschrieben.

Der Masterstudiengang „Humanmedizin mit betriebswirtschaftlicher Qualifikation“ wurde genehmigt. Der Studiengang weist eine enge inhaltliche Verzahnung zu den Lehrund Forschungsinhalten des Bereichs Public Health, Sozial– und Präventivmedizin auf und wird im Jahre 2004 beginnen. Er wird mit dem Diplom „Master of Science“ abgeschlossen werden. Die in Heidelberg vorhandene C 3-Professur für Internationale Gesundheitsökonomie wird in den Forschungsschwerpunkt „Public Health“ eingebunden.

 

Ethik und Geschichte der Medizin

Der Bereich Ethik und Geschichte der Medizin wird in Heidelberg angesiedelt. Die Heidelberger Fakultät leistet Lehrexport für die Mannheimer Studierenden. Eine C3-Professur für Ethik und Geschichte der Medizin wird in Mannheim daher nicht eingerichtet.

 

Kooperation im Bereich der Lehre

Lehrveranstaltungen der beiden Fakultäten werden ohne Einschränkungen gegenseitig anerkannt. Darüber hinaus findet zur Zeit ein Lehrexport aus Heidelberg nach Mannheim in den Bereichen Rechtsmedizin, Geschichte und Ethik in der Medizin, Sozialmedizin und Humangenetik statt. Künftig wird für die Lehre im Fach „Klinische Chemie“ ein gemeinsames Konzept an beiden Fakultäten entwickelt. Für beide Medizinischen Fakultäten wurde eine neue, identische Promotionsordnung erarbeitet.

 

Ethikkommissionen

Die Mannheimer Fakultät erkennt bereits jetzt die Voten der Ethikkommission der Fakultät Heidelberg an. Die Mannheimer Ethikkommission verwendet das Umlaufverfahren, das in Heidelberg nicht vollständig anerkannt wird. Das Europäische Recht wird hier zu einer Vereinheitlichung der Bestimmungen führen. Bis dahin hat die Ethikkommission Heidelberg das Verfahren der Anerkennung erleichtert. Nach einem positiven Votum der Ethikkommission Mannheim bedarf es nur noch eines einfachen, formlosen Antrages ohne persönliche Vorstellung vor der Kommission Heidelberg, um die Anerkennung des Mannheimer Votums zu erwirken.

 

Transplantationsmedizin

Der Medizinstandort Heidelberg/Mannheim tritt als Transplantationszentrum gemeinsam nach außen auf. Es ist beabsichtigt, für Nierentransplantationen gemeinsame Listen zu führen. Falls sich herausstellen sollte, dass ein solches Vorgehen im Rahmen der Richtlinien der „Stiftung Eurotransplant“ nicht möglich sein sollte, wird vereinbart, für den Mannheimer Standort eine Mindestzahl an Nierentransplantationen von ( n >= 40/Jahr ) zu garantieren. Die Abstimmung der Modularien erfolgt auch in diesem Fall im Rahmen der Richtlinien von „Eurotransplant“.

 

EDV-Struktur

Die gemeinsame Datenverarbeitungskommission Heidelberg/Mannheim hat festgestellt, dass ein Datentransfer zwischen den beiden Fakultäten und Klinika in Heidelberg und Mannheim in allen Bereichen zügig ermöglicht werden kann.




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