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IV. Studium, Lehre, Prüfung
 
4. Studium Behinderter und chronisch Kranker

Neben der laufenden Betreuung, Beratung und Information der Studieninteressierten und Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen arbeitet das Team des Beauftragten für das Studium Behinderter und chronisch Kranker in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Fachabteilungen und der Institute daran, Barrieren an der Universität weiter abzubauen.

So konnte im baulichen Bereich durch die Installation von Rampen erreicht werden, dass die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Lehrstuhls Computerlinguistik für Rollstuhlfahrer erreichbar sind.

Mit Hilfe einer Scannerstation, die beim Behindertenbeauftragten angesiedelt ist, haben blinde oder sehbehinderte Studierende die Möglichkeit, kürzere für das Studium benötigte in Schwarzschrift gedruckte Texte in ein Dateiformat umsetzen zu lassen. Erst dadurch wird diesen Studierenden die Arbeit mit den Texten ermöglicht. Die Scannerstation wurde weiter ausgebaut und verbessert.

Am 01.05.2002 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu verhindern bzw. zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen des Bundes. Durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes, mit der die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Belange behinderter Studierender, insbesondere hinsichtlich der Prüfungsordnungen, verstärkt wurde, wirkt es sich auch im Hochschulbereich aus.




IV. Studium, Lehre, Prüfung
3. Studienberatung
Vorwärts 5. Lehrerprüfungsordnung: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium

 

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