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Startseite > Rechenschaftsbericht 2001/2002 > Inhalt > IX. Bauliche Entwicklung >

1. Aktuelle Bauprojekte und Entwicklung des Bauhaushalts
 
Fortsetzung der Bautätigkeit trotz schwieriger Finanzlage   Die Ausgaben des Universitätsbauamtes sind 2001 gegenüber dem Vorjahr um 40 v.H. gestiegen, sie werden in 2002 um weitere 24 v.H. auf 106 Mio. Euro steigen. Insgesamt konnten die Bauausgaben in den vergangenen fünf Jahren um 140 v.H. erhöht werden. Bis etwa 2004 wird das erreichte hohe Niveau nur langsam verlassen. Der erste Bauabschnitt Physik wird 2002 fertiggestellt, ebenso die Modernisierung des Gebäudes 274 für die Chemischen Institute und zwei Geschosse im Theoretikum für Biomedizinische Forschung. Der zweite Bauabschnitt Medizin wird 2003 zum Abschluss gebracht werden. Daran anschließend wird die Ausführung der 2001 genehmigten Therapieanlage zur Krebsbehandlung mit Ionenstrahlen erfolgen, die im 31. Rahmenplan außerhalb der Reihung in Kategorie I berücksichtigt wurde. Mit dem Neubau für die Klinikverwaltung und für das Zentrum für Informationsmanagement wird noch in diesem Jahr begonnen, ebenso mit dem Umbau des Instituts für Humangenetik und der Modernisierung des Biochemie- Zentrums. Der Neubau BIOQUANT wurde zum 32. Rahmenplan nach Kategorie I angemeldet. Der Architektenwettbewerb wird bereits im Oktober dieses Jahres abgeschlossen sein, so dass 2003 mit dem Baubeginn gerechnet werden kann. Danach wird jedoch auch für die Universität Heidelberg die von der Landesregierung beschlossene Reduzierung des Bauhaushalts von 765 Mio. Euro pro Jahr auf ca. 500 Mio. Euro pro Jahr spürbar werden. Bei den Verhandlungen zum 32. Rahmenplan zeigte sich, dass für Maßnahmen, die bereits zum 31. Rahmenplan nach Kategorie I angemeldet waren, aber wegen mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten zurückgestellt werden mussten, keine Realisierungschance im nächsten Doppelhaushalt besteht. Dies betrifft den Neubau eines Ersatzgebäudes für die Chemischen Institute, die Modernisierung der Pharmazie und den Erweiterungsbau an die Berliner Straße 48 für das Geographische Institut. Vor 2006 besteht ohne heute nicht erkennbare neue Sonderprogramme auch keine Finanzierungschance für den zweiten Bauabschnitt Physik, die Neubauten für das SKI – Servicezentrum für Kommunikation und Information (URZ und UB), – und die Biowissenschaften sowie den zweiten Bauabschnitt für das Multifunktionale Forschungsgebäude der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim.

Für die Anmeldungen zum 32. Rahmenplan ist es jedoch gelungen, Planungskosten für die Innutzungnahme der Ludolf-Krehl-Klinik durch die Institute der Wirtschaftswissenschaften und des IÜD aufzunehmen und die seit der Auflage des SAMOA-Programms 1990 immer wieder aufgeschobenen Modernisierungen der Instituts-gebäude aus den 60er Jahren - Zoologie, Geologie und Mineralogie – nach Kategorie II anzumelden, so dass eine abschnittsweise Durchführung nicht mehr ausgeschlossen ist. Es wird nunmehr entscheidend darauf ankommen, überzeugende Gesamtkonzepte für eine schrittweise Erneuerung zu erarbeiten, aus denen eine Ressourcenoptimierung, die Verbesserung der Betriebsabläufe und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen klar erkennbar werden. Angesichts eines Korridors von nur 30 Mio. Euro, über die das Land für neue Maßnahmen im Hochschulbau verfügen kann, wird sich die Universität Heidelberg mit der Notwendigkeit von Prioritätensetzungen konfrontiert sehen, deren negative Folgen für die nicht berücksichtigten Einrichtungen mittelfristig nicht zu verhindern sein werden.

Im Bereich der Bauunterhaltung und der kleinen Baumaßnahmen ist zunächst noch nicht mit großen Einbrüchen zu rechnen. Die dafür disponiblen Mittel sind seit Jahren relativ gleichbleibend, aber bei weitem nicht ausreichend. Damit wächst der Sanierungsstau immer schneller. Die Verzögerungen bei der Modernisierung, besonders der naturwissenschaftlichen Institute, behindert die Entwicklung einzelner Bereiche inzwischen erheblich.

Trotzdem konnten 2001 wesentliche Maßnahmen aus dem Sammeltitel bzw. aus Bauunterhaltungsmitteln finanziert und fertiggestellt werden: die Bibliothek des Südasieninstituts wurde umgebaut und erweitert. Die Modernisierung des Physikalisch- Chemischen Instituts ist abgeschlossen. Im Zoologischen Institut wurden Sanierungen und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und ein neues Gewächshaus errichtet. Außerdem konnte ein weiteres Gewächshaus für transgene Pflanzen für das Heidelberger Institut für Pflanzenwissenschaften errichtet werden. Die aus Drittmitteln finanzierte Aufstockung des ZMBH ist fertiggestellt.

Bauherren-
eigenschaft schrittweise an Universitäten übertragen
  Die Finanzierung der zuletzt genannten Baumaßnahme ist neben der erfreulichen Tatsache ein Zeichen für die Situation im Bauhaushalt. Die Universitäten verhandeln unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit langem über eine Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Erledigung von Bauangelegenheiten der Universitäten, mit der gemäß den Empfehlungen der Hochschulstrukturkommission den Universitäten zumindest schrittweise ein Teil der Bauherreneigenschaft übertragen werden soll, die Verfahrensabläufe auf der örtlichen Ebene zwischen Universitäten und Universitätsbauämtern gestrafft werden sowie Transparenz der Entscheidungen über Prioritätensetzungen bei Baumaßnahmen durch jährliche große Baubesprechungen und Projektsteuerungsgespräche unter Federführung des Finanzministeriums hergestellt wird. An Transparenz in der Zusammenarbeit von Universitätsbauamt und Universität mangelt es in Heidelberg bekanntlich nicht. Die Zusammenarbeit ist hervorragend. An anderen Universitätsstandorten ist dies weniger der Fall, so dass dieser Punkt in den Verhandlungen mit den Ministerien zunächst im Vordergrund stand. Bezüglich der Übertragung der Bauherreneigenschaft wurde ein sog. Finanzierungskorridor ab 2003 in Höhe von 7,5 Mio. Euro für Sammeltitelmaßnahmen eingerichtet, d.h. bis zu 1,25 Mio. Euro pro Maßnahme, einschließlich Erstausstattungskosten jedoch nicht mehr als 1,5 Mio. Euro. Aus diesem Korridor können dringende Bauprojekte – z. B. bei Berufungsverfahren – finanziert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Universitäten 2/3 der Gesamtbaukosten tragen. Die Projekte müssen jeweils zum Jahresende für das folgende Jahr benannt werden. Die Prioritäten sollen in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch die Universitäten gesetzt werden.

Obwohl die klassischen Universitäten mit dieser Regelung gegenüber den technischen Universitäten benachteiligt werden, da diese in der Regel Umschichtungen in den Bauhaushalt, z. B. aus Drittmitteln leichter vornehmen können, zielt der Ansatz in eine zu begrüßende Richtung. Durch die Flexibilisierung des Haushalts ist eine Übertragung von Mitteln der Universität in den Bauhaushalt ohne Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die Universitätseinrichtungen sind aufgefordert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und entsprechende Dispositionen nicht mehr auszuschließen.




IX. Bauliche Entwicklung
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