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I. HOCHSCHULPOLITISCHE PERSPEKTIVEN
 
Besonderheiten des Budgetie-
rungsmodells
  Die Diskussion um die Novellierung des Universitätsgesetzes, die noch im letzten Berichtszeitraum prägend war, ist mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zu Beginn des Jahres 2000 abgeschlossen. Jetzt geht es darum, mit den neuen Regelungen Erfahrungen zu sammeln und diese zum Nutzen der Universität umzusetzen.

Hochschulpolitik auf Bundesebene

Einige Themen der bundesweiten hochschulpolitischen Diskussion sind auch Gegenstand des Entwurfs zur 5. Novelle zum Hochschulrahmengesetz. Erwähnt sei hier die Forderung, einen besonderen Status für Promovierende zu schaffen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich als Doktoranden an ihrer Hochschule einzuschreiben. Die Forderung nach Einrichtung von forschungsorientierten begleitenden Promotionsstudiengängen folgt dem begrüßenswerten Beispiel von Graduiertenkollegs.

Zur Verbesserung der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird die Schaffung von Juniorprofessuren gefordert. Diese Phase in der Karriere eines Hochschullehrers soll zwei bis drei Jahre nach der Promotion beginnen und maximal sechs Jahre dauern. Das wichtigste Ziel dabei ist es, eine frühzeitige eigenverantwortliche wissenschaftliche Tätigkeit zu ermöglichen. Es ist vorgesehen, dass die Juniorprofessur die Habilitation als Regelvoraussetzung zur Berufung auf eine Professur ersetzt. Im naturwissenschaftlichen Bereich ist die Einrichtung von Juniorprofessuren begrüßenswert und de facto bereits jetzt teilweise realisiert. In Bereichen der Geisteswissenschaften wird dagegen die Abschaffung oder Entwertung der Habilitation als problematisch angesehen, und die Schaffung neuer Juniorprofessuren aus dem bestehenden Pool von Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern scheint kaum realisierbar.

Hochschulpolitik auf Landesebene

Durch das In-Kraft-Treten der Novellierung des Universitätsgesetzes des Landes Baden-Württemberg zum 1. Januar 2000 wurden verschiedene Maßnahmen notwendig, die im Akademischen Jahr 2000/01 umgesetzt wurden. Hierzu gehört die Auflösung des Großen Senats, dessen Aufgaben durch den Senat übernommen wurden, sowie die Auflösung des Verwaltungsrats, dessen wesentliche Aufgaben dem Rektorat, teilweise aber auch dem Senat zugewiesen wurden. Der Verwaltungsrat hatte sich nach Auffassung der Universität als wichtiges Organ der Selbstverwaltung bewährt und dessen Auflösung wird bedauert.

Als neues Organ der Universitäten Baden-Württembergs wurde der Hochschulrat (Universitätsrat) etabliert. Er hat in der Regel sowohl hochschulinterne wie auch hochschulexterne Mitglieder. Einige Universitäten haben die Option eines vollständig extern besetzten Universitätsrats gewählt. Die Universität Heidelberg hat einen gemischt besetzten Universitätsrat. Weitere Einzelheiten werden in Abschnitt II.1 angesprochen.

Das neue Universitätsgesetz verspricht klare und effiziente Entscheidungsstrukturen. Die operative Leitung der Hochschule - und damit auch die Zuständigkeit für die Planung und Verteilung der Ressourcen - liegt beim Rektorat. Dem gruppenparitätisch zusammengesetzten Senat obliegt die Entscheidung der akademischen Angelegenheiten. Der Universitätsrat hat als strategisches Lenkungsorgan die mittel- und langfristige Entwicklung der Hochschule und ihres spezifischen Profils im Auge; gleichzeitig überwacht er als Aufsichtsorgan die Geschäftsführung des Rektorats. Im Detail ist diese Trennung der Kompetenzen allerdings nicht immer so klar erkennbar, beispielsweise bei der Zuständigkeit des Universitätsrats für Funktionsbeschreibungen von Professorenstellen oder für Studien- und Prüfungsordnungen.

Die Universitätsreform des Landes verspricht auch eine größere Autonomie der Universitäten. Beispielsweise bedürfen Studien- und Prüfungsordnungen nicht mehr der Genehmigung durch das Ministerium. Allerdings setzt eine Verordnung einen verbindlichen, detaillierten Rahmen für Diplom- und Magisterstudiengänge. Hier wird nicht nur die Regelstudienzeit festgelegt, sondern auch eine Präsenzzeit von 15 bis 20 Stunden pro Woche, eine Obergrenze von 32 Prüfungen und eine maximale Dauer von sechs Monaten für Abschlussarbeiten. Damit soll erreicht werden, dass Studium und Prüfungen von durchschnittlich begabten und sich ihrem Studium in gebührendem Umfang widmenden Studierenden tatsächlich in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden können. Dieses Ziel ist im Allgemeinen begrüßenswert, die aus dem engen Rahmen resultierende Nivellierung der Anforderungen und Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten widerspricht aber der sonst nachdrücklich geforderten Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Universitäten. Dies gilt besonders für die Einrichtung von neuen, innovativen und oft interdisziplinär angelegten Studiengängen.

Die Einführung von Globalhaushalten, die der Universität Heidelberg bereits 1998 zugestanden wurde, wurde mit dem Staatshaushalt 2000/2001 für alle Universitäten des Landes realisiert. Gleichzeitig wurde ein Verfahren zur leistungsorientierten Mittelverteilung erarbeitet, nach dem ein Teil des Landeszuschusses zwischen den Universitäten umverteilt wird. Im Jahre 2000 hätte demnach die Universität einen Verlust von fast 1,3 Mio. DM gegenüber der Zuweisung des Vorjahres zu verbuchen, der jedoch im ersten Jahr vereinbarungsgemäß nicht angerechnet wurde. Dieser Verlust ist vorwiegend auf einen zum Teil rechnerisch bedingten Rückgang des Drittmittelaufkommens zurückzuführen. Aber auch die vergleichsweise höhere Zahl von Ortswechslern, bedingt durch die Langzeitstudiengebühren, schlägt sich hier nieder. Insgesamt kann man beobachten, dass das Verteilungsmodell des Landes die klassischen Universitäten gegenüber den technisch orientierten und den kleineren Universitäten benachteiligt.

Im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes sollen neue Steuerungsinstrumente eingeführt werden. An die Stelle der traditionell kameralen Input-Steuerung soll eine Kosten-Leistungs-Rechnung als Steuerungsinstrument treten. Davon sind auch die Universitäten betroffen. Die Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung ist auch ein zentrales Element des IMPULSE-Projekts der Universität Heidelberg. Im Gegensatz zu den meisten übrigen Landesuniversitäten soll dies auf der Basis einer kaufmännischen Rechnungslegung erfolgen. Aus der Inkompatibilität der beiden Systeme und der Forderung nach kameralen und kaufmännischen, bis auf den Einzelbeleg übereinstimmenden Abschlüssen und Berichten resultieren erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortführung des Projekts. Es ist zu hoffen, dass Verhandlungen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine praktikable Lösung ergeben.

Als weitere Maßnahme im Rahmen der Hochschulreform wurde eine eigene Evaluationsagentur des Landes gegründet, die eine regelmäßige und hochschulübergreifende Evaluation von Lehre und Forschung durchführen soll. Hinzu kommen anlassbezogene Evaluationen des Landesforschungsbeirats und anderer Gremien. Resultate dieser Evaluationen sollen auch in die staatliche Hochschulfinanzierung einfließen. Es ist abzusehen, dass auch an den Hochschulen erhebliche Ressourcen zur Durchführung der verschiedenen Evaluationen gebunden werden, und es ist zu hoffen, dass eine angemessene Abstimmung zwischen verschiedenen Evaluationsaktionen erfolgt.

II. WESENTLICHE VORGÄNGE AN DER UNIVERSITÄT
Vorwärts 1. Universitätsrat

 

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