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Ionisierende und nichtionisierende Strahlung und LaserStrahlenschutz

Ionisierende Strahlung

Als ionisierende Strahlung wird sowohl elektromagnetische Strahlung als auch Teilchenstrahlung bezeichnet, welche ausreichend Energie besitzt um Moleküle und Atome zu ionisieren. Ionisierende Strahlung kann also aus neutralen Molekülen und Atomen Elektronen entfernen und somit positiv geladene Teilchen (Ionen) erzeugen.

Der Umgang mit ionisierender Strahlung erfordert eine behördliche Genehmigung. Als Inhaber dieser Genehmigung liegt die Verantwortung im Strahlenschutz bei der Kaufmännischen Leitung des Klinikums, sowie der Rektorin der Universität. Für beide Institutionen ist jeweils ein Strahlenschutzbevollmächtigter ernannt, der zu allen Belangen nach StrSchG (ehemals StrlSchV und RöV) berät.

Informationen zu Genehmigungsverfahren, zur Benennung der notwendigen Strahlenschutzbeauftragten sowie zu Schulungen finden Sie auf den Seiten der jeweils zuständigen Abteilungen Fachabteilung für Strahlenschutz im Zentralbereich Neuenheimer Feld bzw. Zentraler Strahlenschutz beim Klinikumsvorstand. Beim Umgang muss die Strahlenschutzanweisung der Universität und des Universitätsklinikums in ihrer novellierten Form von 2023 beachtet werden.

Nichtionisierende Strahlung

Bei Nichtionisierender Strahlung handelt es sich um elektromagnetischen Wellen, deren Energie nicht ausreicht, um andere Atome zu ionisieren. Dazu gehören die ganze Breite des sichtbaren Lichtes (400 – 780 nm), der Infrarot-Bereich sowie elektromagnetische Felder. Ein immer größer werdendes Anwendungsgebiet sind beispielsweise Laser im sichtbaren und infraroten Spektralbereich.

Wir haben eine Reihe von Verweisen zusammengestellt, um Ihnen zu helfen, am Arbeitsplatz sicher mit Nichtionisierender Strahlung umzugehen:

  • NISG - Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
  • OStrV - Arbeitsschutzverordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung (Ersatz für die "UVV Laserstrahlung")
  • TROS - Technische Regeln zu künstlicher Optischer Strahlung
  • Messverfahren zur Bewertung inkohärenter optischer Strahlung der BAuA, 2016

Elektromagnetische Felder

Statische elektrische und magnetische Felder (0 Hz) treten natürlich in der Umwelt auf. Sie treten aber auch bei manchen Verkehrssystemen (z.B. Straßenbahnen) und bei industriellen Prozessen auf und werden zunehmend auch in der Medizin (Magnetresonanz) eingesetzt.

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (größer 0 Hertz bis 100 Kilohertz) treten überall dort auf, wo elektrische Energie erzeugt, transportiert oder angewendet wird. Im Alltag sind dies hauptsächlich die elektrischen und magnetischen Felder, die durch die Stromversorgung (50 Hz) und elektrifizierte Verkehrssysteme wie Eisenbahnen (16 2/3 Hz) entstehen. Aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften liegen im niederfrequenten Bereich elektrische und magnetische Felder entkoppelt vor.

Hochfrequente elektromagnetische Felder (100 kHz - 300 GHz) kommen in unserem Alltag hauptsächlich bei Anwendungen vor, die zur drahtlosen Informationsübertragung bei Rundfunk, Fernsehen oder Mobilfunk verwendet werden.

Die biologischen Wirkungen der elektromagnetischen Felder hängen von deren Frequenz ab. Daher muss zwischen den Wirkungen hoch- und niederfrequenter Felder deutlich unterschieden werden.

  • Funkanwendungen im Alltag (Verwaltungsberufsgenossenschaft)​​
  • GUV-Regel „Elektromagnetische Felder“ ( GUV-R B11)

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz

 

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