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Schutz der HautHautschutz

Der Schutz der Haut gegen gefährliche biologische, chemische, mechanische oder optische Einwirkungen und auch bei Feuchtarbeit wird über eine Reihe verschiedener Schutzmaßnahmen gewährleistet.

Hautschutz besteht aus

  • Hautschutzcreme
  • Hautreinigungs-/Desinfektionsmittel
  • Hautpflegecreme
  • Sonnenschutzmittel
  • Handschuhe

Hautschutz beginnt grundsätzlich mit einer Hautschutzcreme. Sie dient zum Schutz vor Feuchtarbeit und sollte von allen Beschäftigten verwendet werden, die regelmäßig Feuchtarbeiten ausführen (z.B. Reinigungstätigkeiten) oder flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen müssen. Die Hautschutzcreme ist vor Arbeitsbeginn aufzutragen und möglichst auch während der Arbeit immer wieder zu erneuern.

Hautreinigungs- und Desinfektionsmittel dienen der schonenden Reinigung der Haut vor anhaftendem Schmutz, chemischen und/oder biologischen Arbeitsstoffen.

Zu Beginn längerer Pausen oder nach dem Arbeitsende gewährleistet eine Hautpflegecreme, dass die Regeneration der Haut erfolgen kann.

Alle drei Produkte sind aufeinander abgestimmt, werden vom Arbeitgebenden kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Sie sind im Hautschutzplan der Universität und des Universitätsklinikums gelistet (ggf. auch im Hygieneplan, soweit ein solcher erforderlich ist).

Eine spezielle Form von Hautschutzmitteln sind Lichtschutzcremes (UV-/Sonnenschutz); beruflich exponierte Personen wie z.B. Gartenarbeitskräfte erhalten diese Mittel ebenfalls vom Arbeitgebenden.

ACHTUNG: Eine normale Creme aus dem Supermarkt oder auch aus der Drogerie/Apotheke kann die Kombination aus Schutz- und Pflegecreme nicht ersetzen!!! Für Ausnahmen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen fragen Sie bitte den Betriebsärztlichen Dienst.

Einen erweiterten Schutz gegen Einwirkungen auf die Hände bieten geeignete Schutzhandschuhe, die spezifisch passend zur jeweiligen Gefährdung ausgewählt werden müssen.