EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer:innen Einschreibung für das 1. Fachsemester

Bachelor, Staatsexamen und Magister Theologiae

Abhängig vom Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Ihres Wunschstudiengangs muss eine fristgerechte Einschreibung an der Universität Heidelberg erfolgen.

Zum Studium zugelassene internationale Studierende müssen die Einschreibung innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist beantragen. Die Immatrikulation erfolgt digital über das heiCO-Portal und schriftlich.
Wenn Sie nicht bereits bei Ihrer Bewerbung den für Ihren Studiengang geforderten DSH-Nachweis vorlegen konnten, muss dieser spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgewiesen werden. Wird die DSH-Prüfung nicht oder nicht auf dem geforderten Niveau bestanden und liegt keine Befreiung auf gesetzlicher Grundlage vor, muss die Immatrikulation für den im Zulassungsbescheid genannten Studiengang verweigert werden.
Da sich die Informationen für EU- oder EWR-Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und internationale Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (so genannte "Bildungsinländer:innen") in einigen Punkten unterscheiden, werden diese im Folgenden getrennt dargestellt. 

Besonderheiten bestimmter Studiengänge

Die Bewerbung und Immatrikulation für den Studiengang Medizinische Informatik, BA 100% muss über die Hochschule Heilbronn erfolgen. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie in unserem Studiengangsfinder. Bitte wählen Sie dort dieses Studienfach aus.

Für alle Studiengänge Sportwissenschaft sind Besonderheiten zu beachten. Weitere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie in unserem Studiengangsfinder. Bitte wählen Sie dort diese Studienfächer aus.

Besonderheiten kennzeichnen auch den Studiengang Jüdische Studien. Weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie in unserem Studiengangsfinder. 

Einschreibung oder Umschreibung?

Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich in der Studierendenadministration umschreiben
Vor einer geplanten Umschreibung empfehlen wir Ihnen, sich bei der Studienberatung für ausländische Studierende (Raum 30) beraten zu lassen.