Universität Heidelberg Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität Heidelberg ist bestrebt, ihre Websites in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.uni-heidelberg.de und Webangebote, die mit dem zentralen Content-Management-System erstellt wurden.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise konform.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Eingebundene PDF-Dokumente konnten bislang nicht vollständig in ein barrierefreies Format überführt werden.
- Eingebundene Videos enthalten teilweise keine Untertitel.
- Für Audiodateien steht keine Alternative in Textform zur Verfügung.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 24.08.2021 erstellt und zuletzt am 25.06.2024 überprüft.
Methode: Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Senden Sie uns per E-Mail einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung der Barriere: www.redaktion@rektorat.uni-heidelberg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die Website www.uni-heidelberg.de den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich per E-Mail an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls Sie seitens der Universität Heidelberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Stephanie Aeffner
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711/279-3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.