Ionisierende Strahlung
Als ionisierende Strahlung wird sowohl elektromagnetische Strahlung als auch Teilchenstrahlung bezeichnet, welche ausreichend Energie besitzt um Moleküle und Atome zu ionisieren, also aus neutralen Molekülen und Atomen Elektronen zu entfernen und somit positiv geladene Teilchen (Ionen) zu erzeugen.
Der Umgang mit ionisierender Strahlung erfordert eine Genehmigung. Als Inhaber dieser Genehmigung liegt die Verantwortung im Strahlenschutz bei der Kaufmännischen Leitung des Klinikums, sowie der Kanzlerin der Universität. Für beide Institutionen ist jeweils ein Strahlenschutzbevollmächtigter ernannt, der zu allen Belangen nach StrSchG * (ehemals StrlSchV und RöV) berät.
Informationen zu Genehmigungsverfahren, zur Benennung der notwendigen Strahlenschutzbeauftragten sowie zu Schulungen finden Sie auf den Seiten der jeweils zuständigen Abteilungen.
Zentraler Strahlenschutz der Universität
Zentraler Strahlenschutz des Universitätsklinikums
Hier finden Sie die Strahlenschutzanweisung der Universität und des Universitätsklinikums (Stand: 2003),
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* = Nur aus dem Campusnetz verfügbar