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Arbeitssicherheit /
Biologische Sicherheit

Im Neuenheimer Feld 325
69120 Heidelberg
Tel. +49 6221 54 12331
aus dem Kliniknetz: 115 12331
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Ionisierende Strahlung

Warnzeichen W003 Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen

Als ionisierende Strahlung wird sowohl elektromagnetische Strahlung als auch Teilchenstrahlung bezeichnet, welche ausreichend Energie besitzt um Moleküle und Atome zu ionisieren, also aus neutralen Molekülen und Atomen Elektronen zu entfernen und somit positiv geladene Teilchen (Ionen) zu erzeugen.

Der Umgang mit ionisierender Strahlung erfordert eine Genehmigung. Als Inhaber dieser Genehmigung liegt die Verantwortung im Strahlenschutz bei der Kaufmännischen Leitung des Klinikums, sowie der Kanzlerin der Universität. Für beide Institutionen ist jeweils ein Strahlenschutzbevollmächtigter ernannt, der zu allen Belangen nach Externer Inhalt StrSchG * (ehemals StrlSchV und RöV) berät.

Informationen zu Genehmigungsverfahren, zur Benennung der notwendigen Strahlenschutzbeauftragten sowie zu Schulungen finden Sie auf den Seiten der jeweils zuständigen Abteilungen.

Zentraler Externer Inhalt Strahlenschutz der Universität

Zentraler Externer Inhalt Strahlenschutz des Universitätsklinikums


Hier finden Sie die Adobe Strahlenschutzanweisung der Universität und des Universitätsklinikums (Stand: 2023)

* = Nur aus dem Campusnetz verfügbar

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 21.11.2023
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