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Geräte zur Luftreinigung – Stand der Technik und Empfehlungen

Die Abteilung Arbeitssicherheit rät wie auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) von einem generellen Einsatz von Geräten zur Luftreinigung ab: Mobile Geräte zur Luftreinigung können nur einen kleinen Beitrag zu den notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen leisten und die festgesetzte Regelungen zum konsequenten Be- und Entlüften von Arbeits- und Versammlungsräumen allenfalls ergänzen. Als Hilfestellung für Beschäftigte und Führungskräfte möchten wir Ihnen hier die aktuellen Einschätzungen des Umweltbundesamtes und der DGUV zur Thematik zitieren und anschließend die verfügbaren Techniken zur mobilen Luftreinigung vorstellen. Sollten Sie den Einsatz eines solchen Gerätes in Ihren Räumlichkeiten erwägen, können Sie die Abteilung Arbeitssicherheit für eine weiterführende Beratung kontaktieren.

Fazit der KUVB Bayer. LUK

„Sowohl geeignete mobile Raumluftreiniger als auch Lüftung können die Konzentration von Aerosolen in der Raumluft reduzieren. Allerdings haben die mobilen Raumluftreiniger keinen Einfluss auf die CO2-Konzentration und es muss immer zusätzlich gelüftet werden. Da in allen Räumen, in denen Personen anwesend sind, sowieso gelüftet werden muss, sollte der Mehrwert der mobilen Raumluftreiniger kritisch hinterfragt werden.“

Aus „Externer Inhalt Stellungnahme zu mobilen Raumluftreinigern“ der Kommunalen Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse vom 02.10.2020

Fazit des Umweltbundesamtes

„Eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2-Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen ist basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene (IRK) am Umweltbundesamt wird sich am 27.10.2020 nochmals detailliert mit dieser Thematik auseinandersetzen und eine kritische Bestandsaufnahme geben.“

Aus „Externer Inhalt Mobile Luftreiniger in Schulen: Nur im Ausnahmefall sinnvoll“ vom 22.10.2020

Fazit der DGUV zum Thema Luftreiniger

„Mobile Raumluftreiniger können während der SARS-CoV-2-Epidemie nur als ergänzende präventive Infektions-schutzmaßnahme zum Schutz vor SARS-CoV-2 in Innenräumen, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen, bei Vorliegen von bestimmten Randbedingungen sinnvoll sein. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder raumluft-technische Anlagen zur Erfüllung der Anforderungen der ASR A3.6 nicht ersetzen und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich (Unterschreiten des Schutzabstandes von 1,5m). Sie bedürfen eines sachgerechten Einsatzes unter Berücksichtigung herstellerspezifischer Angaben. Dabei sind verschiedene Randbedingungen zu beachten, insbesondere die Dimensionierung und Positionierung im Raum sowie die Berücksichtigung von thermischen oder stofflichen Lasten im betreffenden Raum. Nicht außer Acht gelassen werden darf auch der Aspekt einer möglichen Lärmbelastung und der notwendigen regelmäßigen Wartung einschließlich des Filterwechsels unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen. Die DGUV wird zum Thema mobile Raumluftreiniger eine Handlungshilfe mit detaillierteren Informationen zur Beschaffung und zum Betrieb dieser Geräte veröffentlichen.“

Aus „Externer Inhalt Fachbeitrag der DGUV zu mobilen Raumluftreinigern zum Schutz vor SARS-CoV-2“ vom 27.10.2020

Einschätzung und Empfehlungen des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

"Zusätzlich zur ausreichenden Lüftung können Aerosole durch Luftreiniger entweder aus der Luft gefiltert oder die darin enthaltenen Viren inaktiviert werden. Luftreiniger beseitigen allerdings zumeist nicht die in Innenräumen üblichen Anreicherungen von CO2, Luftfeuchte und diversen chemischen und biologischen, teils geruchsaktiven Substanzen, sodass weiterhin eine ausreichende Lüftung erforderlich ist. Beeinträchtigungen durch die typischen Nachteile des freien Lüftens gerade in der kalten Jahreszeit können also durch den Einsatz von Luftreinigern nicht vermieden oder vermindert werden. Daher ist die wesentliche Maßnahme zur Absenkung des Infektionsrisikos die Versorgung mit Außenluft."

Aus „Externer Inhalt Eignung & Gefährdungsbeurteilung: Einschätzung und Empfehlungen des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)“ vom 27.10.2021

Bericht auf tagesschau.de

In Ihrem Bericht konstatiert die Tagesschau, dass es auch im Oktober 2022 keine verlässliche Studie über die Wirksamkeit von Luftreinigern gibt. Blickt man auf die Ausstattung der deutschen Schulen, fasst die Tagesschau zusammen:

"Während es enorme Unterschiede bei der Ausstattung mit Luftfiltern in den einzelnen Bundesländern gibt, fallen zumindest erstmal keine Unterschiede auf, wenn man sich die Infektionen anschaut. NDR, WDR und SZ haben beim Robert Koch Institut alle Corona-Infektionen unter Kindern im Alter von zehn bis 14 Jahren im ersten Halbjahr 2022 abgefragt. So infizierten sich in dieser Zeit im mit Luftfiltern üppig ausgestatteten Hamburg 46 Prozent der Kinder. In den kaum ausgestatteten Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt waren es 44 bzw. 47 Prozent. Insgesamt lässt sich zumindest erstmal kein augenscheinlicher Zusammenhang zwischen der Anzahl von Luftfiltern und Coronafällen unter Schülern feststellen. Hans-Jörn Moriske, scheidender Direktor beim Umweltbundesamt überrascht das nicht: "Uns ist bis jetzt kein einziger Fall bekannt, der belegt, dass die Infektionen an Schulen durch den Betrieb von Luftreinigern nachweislich gesunken sind." Letztlich aber genügen diese Daten auch nicht, um eine Aussage für oder gegen die Wirksamkeit der Luftfilter zu treffen, weil viel zu viele andere Einflussfaktoren dahinterstecken könnten: etwa verschiedene Test- oder Infektionsraten in den Ländern und vieles mehr. Das auszuschließen bräuchte es die erwähnten gründlichen epidemiologischen Studien, die bisher nicht gemacht wurden."

Aus "Luftfilter gegen Corona: Brummen auf hohem Niveau" auf tagesschau.de
vom 11.10.2022

 

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 26.10.2022
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