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Sicheres Arbeiten in der Pandemie

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Lüftungsempfehlung

Neben den drei Grundregeln AHA (Abstandhalten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmasken tragen) ist die Zusatzregel L (häufiges und regelmäßiges Lüften) eine der wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos durch SARS-CoV2-Viren. Die Universität Heidelberg rät allen Studierenden und Beschäftigten dringend, sich an die gängigen Empfehlungen zum regelmäßigen Lüften zu halten, um der Ausbreitung des COVID-19-Virus entgegenzuarbeiten. Ein hoher Luftaustausch in den Räumen kann beim Vorhandensein von infektiösen Personen die Viruskonzentration in der Raumluft und damit das Infektionsrisiko verringern (Verdünnungseffekt). Das sachgerechte freie Lüften ist durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorgegeben.

Veranstaltungsräume mit technischer Lüftung

Alle Veranstaltungsräume der Universität mit technischer Lüftung werden im Zuge der Pandemievorsorge mit erhöhtem Zuluftvolumenstrom / Außenluftanteil betrieben. Ab einem mindestens 5-fachen Luftwechsel, wie er in allen Hörsälen vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass eine Nutzung auch unter Corona-Bedingungen sicher möglich ist. Ein zusätzliches Lüften über ggf. vorhandene Fenster ist nicht sinnvoll, da es das beabsichtigte Strömungsverhalten der Raumluft stört und den Abtransport von Schadstoffen behindert.

Veranstaltungsräume ohne technische Lüftung

In Hörsälen und Seminarräumen ohne technische Belüftung bzw. ohne hinreichende Kenntnis über die Effizienz der vorhandenen technischen Lüftungsanlage muss zur Verringerung potenzieller COVID-Aerosole der erforderliche Luftaustausch über regelmäßiges Öffnen der Fenster (Stoßlüften für mindestens 5 Minuten, wenn möglich auch Querlüften, ggfls. auch Dauerlüften mit Kippstellung der Fenster) hergestellt werden. Zeitliche Abstände der Lüftungsintervalle sind abhängig von Personenzahl, Raumgröße und Verweildauer (je kleiner der Raum, je mehr Personen, je länger deren Aufenthalt, desto öfter muss gelüftet werden) und können wie folgt näherungsweise ermittelt bzw. festgelegt werden:

Vor- bzw. nach einer Veranstaltung

  • Intensives Lüften vor und nach den Veranstaltungen (mind. 15 Minuten)
QR Code Handyapp CO2-Rechner
CO2-App

Während einer Veranstaltung

  • Externer Inhalt Handy-App „CO2-Rechner“ der DGUV, oder
  • Externer Inhalt BGN-Lüftungsrechner, wenn Raumgröße bekannt
  • Indirekte Überprüfung der Luftqualität mit einem geeigneten Gerät zur Messung der CO2-Konzentration (Wert von 1000 ppm sollte unterschritten werden)
  • Wenn nicht anwendbar oder nicht praktikabel, mindestens alle 15 Minuten für
    3-5 Minuten lüften (je nach Außentemperatur)

Achtung: Umluftkühlgeräte (= Klimageräte ohne Frischluftanteil) tragen nicht zur Verringerung infektiöser Viren bei und können eine Verteilung belasteter Luft sogar begünstigen, daher sollen diese nicht betrieben werden. Bei technologisch erforderlichem Umluftbetrieb (z.B. in Reinräumen) muss eine geeignete Luftbehandlung erfolgen (z.B. HEPA-Filter Klasse H13/H14).

Büro- und andere Arbeitsräume ohne technische Lüftung

Es gelten die Regelungen für Veranstaltungsräume ohne technische Lüftung.

Gibt es Änderungen der Lüftungsintervalle in den Wintermonaten?

Nein, die Lüftungsintervalle sind auch in der kalten Jahreszeit anzuwenden. Die DGUV schreibt zum Thema: „In Zeiten der Epidemie und der damit verbundenen Empfehlung einer vermehrten Lüftung von Innenräumen, müssen in einem gewissen Rahmen sowohl Einbußen an die Behaglichkeit der Beschäftigten als auch ein evtl. erhöhter Energieverbrauch in Kauf genommen werden, um die Belastung durch SARS-CoV-2 in der Raumluft zu verringern und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.“

Weiterführendes zum Thema Infektionsschutzgerechtes Lüften

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet ebenfalls eine Externer Inhalt Zusammenstellung konkreter Handlungsempfehlungen zur sachgerechten Lüftung von Arbeitsplätzen an.

Quellen:

„SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“ der DGUV / Sachgebiet Innenraumklima vom 12.10.2020

„Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie“ aus BAuA Fokus September 2020

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 26.10.2022
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