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LaborsicherheitsordnerLaborsicherheitsordner

Im Laborsicherheitsordner werden auf einen Blick die wichtigsten Sicherheitsvorschriften, Notfallpläne und spezifischen Verfahrensanweisungen zentralisiert.

Ein Laborsicherheitsordner gehört in jedes Labor! Er beinhaltet die Laboratoriums- und Brandschutzordnung der Universität Heidelberg sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaft für den sicheren Betrieb eines Labors oder Praktikums. Anhand einer Checkliste können Sie sich schnell einen Überblick über den Zustand Ihres Labors verschaffen. Sie finden Hilfestellungen für die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung und Betriebsanweisungen für die Bedienung Ihrer Geräte. Hinweise zu Prüffristen und Informationen zu speziellen Geräten und Sicherheitseinrichtungen können Sie hier ebenfalls abrufen.

Inhaltsverzeichnis Laborsicherheitsordner (PDF)

Folgende Informationen sollten zu Beginn aufgeführt sein:

  • Dienststelle
  • Bereichsverantwortliche Person
  • Arbeitsgruppe
  • Laboratorium

Die restlichen Informationen sollten thematisch sortiert im Ordner abgelegt sein:

  1. Allgemeine Laboratoriumsordnung mit Anhängen
  2. Gefahrstoffliste
  3. Betriebsanweisungen
    1. Einzel-Betriebsanweisungen für explosive, hoch- und selbstentzündliche, lebensgefährlich giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährliche Stoffe
    2. Gruppen-Betriebsanweisungen für alle anderen Gefahrstoffe
    3. Geräte-Betriebsanweisungen
  4. Gefahrstoff-Etiketten und Klebesymbole (Gefahrenpiktogramme, Gebots- und Verbotszeichen)
  5. Besondere Vorschriften (Strahlenschutz, Gentechnik, Laserstrahlen, UV-Licht, Autoklaven etc.)
  6. Sicherheitsdatenblätter (zu Einzelstoffen gem. 3.1.)
  7. Entsorgungshinweise, Abfallartenkatalog
  8. Sicherheitsunterweisungen (Protokolle und Teilnehmerlisten)​​
  9. Alarmpläne (Brandschutzordnung​​, Notfall-Anweisung​​, Erste-Hilfe-Maßnahmen)
  10. Richtlinien für Laboratorien (DGUV Information 213-850)
  11. Gesetzliche Vorschriften (z.B. Gefahrstoff-Verordnung)
  12. Merkblätter und Unfallverhütungsvorschriften (z.B. Die Infoschrift: "Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum", DGUV Information 213-026)