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Transport nach Arbeitsunfall

Nachfolgende Informationen stammen von der UKBW, dem Unfallversicherungsträger der Universität und des Universitätsklinikums:

Bei der Wahl des richtigen Transportmittels kommt es vor allem auf die Art und Schwere der Verletzung an. Hierbei kann zwischen leichten und schweren Verletzungen unterschieden werden.

Was tun bei leichten Verletzungen?

Beispiele für leichte Verletzungen:

  • kleine Schürf- oder Schnittwunden
  • leichte Prellungen
  • Verstauchungen der Arme oder Hände

Bei diesen Verletzungen können Verletzte nach der Erstversorgung

  • zu Fuß,
  • mit einem Privat-Pkw,
  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • oder mit dem Taxi

zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt gebracht werden.

Die Wahl des Transportmittels kann von der Art der Verletzung und der Entfernung zur Arztpraxis abhängig gemacht werden. Handelt es sich bei der verletzten Person um ein Kind, muss die Begleitung durch eine geeignete Person (Erzieher/in, Lehrer/in, Hausmeister/in etc.) sichergestellt sein.

Was tun bei schweren Verletzungen?

Beispiele für schwere Verletzungen:

  • Arm- oder Beinbrüche
  • Schwere Prellungen und Verstauchungen
  • Gehirnerschütterungen/Kopfverletzungen
  • Platzwunden und stark blutende Wunden
  • Unklares Beschwerdebild mit starken Schmerzen

Liegt eine dieser Verletzungen vor, sollte umgehend ein Durchgangsarzt bzw. eine Durchgangsärztin oder eine Notfallambulanz aufgesucht werden und die verletzte Person mit einen Rettungs- oder Notarztwagen transportiert werden. Eine fachkundige Begleitung wird durch das Sanitätspersonal oder die Notärztin/den Notarzt sichergestellt. Besteht Unklarheit über die Schwere oder Art der Verletzung, sollte im Zweifel immer ein qualifizierter Rettungstransport angefordert werden. Niemand erwartet, dass Sie als medizinischer Laie oder medizinische Laiin Diagnosen stellen. Als UKBW sparen wir nicht an der Sicherheit oder der Gesundheit ihrer Versicherten, sondern appellieren an den gesunden Menschenverstand. Fragen Sie sich einfach, wie Sie reagieren würden, wenn der Unfall bei Ihnen zu Hause passiert wäre.

Besteht für die Begleitperson (Erzieher/in, Lehrer/in, Kollege/-in) Versicherungsschutz?

Verletzte und Begleitperson(en) sind während des Hin- und Rückweges zur ärztlichen Behandlung durch die UKBW versichert. Dabei ist es egal, ob der Weg zu Fuß, mit einem PKW, Taxi oder im Notarztwagen zurückgelegt wird.

Wer trägt die Kosten für den Transport der verletzten Person und der Begleitperson?

Erfolgt der Transport mit einem PKW oder dem ÖPNV, so können die Kosten unter Angabe der Anzahl der Kilometer oder unter Zusendung der Fahrkarte bei der UKBW eingereicht werden. Informationen zum Transport mit dem Taxi finden Sie im untenstehenden Kasten.

Transport mit dem Taxi

Für den Transport mit dem Taxi können unsere Mitgliedsunternehmen auf das Taxifahrauftrag-Verfahren der Unfallkasse Baden-Württemberg zurückgreifen, das allerdings nur für den Unfalltag gilt (also nicht für weitere ambulante Arzttermine). Dieses Formular kann auch für die Rückfahrt nach dem Arztbesuch in die Schule, den Betrieb oder für die Fahrt nach Hause verwendet werden. Falls möglich, gibt man der verletzten Person/Begleitperson zwei Taxifahraufträge mit. Der Vorteil ist, dass das Taxiunternehmen die Kosten direkt mit der UKBW abrechnet und die Betroffenen kein Geld vorlegen müssen. Sollte eine Begleitperson erforderlich sein und mitfahren, so ist die Rückfahrt ebenso mit dem Taxifahrauftrag möglich (hier bitte auch ein Formular Taxifahrauftrag an die Begleitperson für die Rückfahrt aushändigen und darauf vermerken „Rückfahrt Begleitperson für ... [Name der Person nennen]“ angeben, damit die Abrechnung richtig zugeordnet werden kann. Die Dokumente/Formulare hierzu finden Sie auf der Website unter www.ukbw.de → Informationen & Service → Formulare → Taxifahrauftrag.
Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 30.06.2021
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