Gehörschutz
Bei Tätigkeiten in Lärmarbeitsbereichen kann bzw. muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt und getragen werden, um Schäden am Gehör zu vermeiden. Ab einem Lärmpegel von
- 80 dB(A) muss geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden,
- 85 dB(A) muss der Gehörschutz zwingend getragen werden.
Eine Erhöhung des Lärmpegels um 3 dB(A) bedeutet eine wahrgenommene Verdopplung des Lärms.
Geeignete Gehörschutzmittel bieten je nach Ausführung und Qualität eine Reduktion des Lärmpegels um 10-30 dB(A). Hierzu sind sowohl Bügelgehörschutz als auch Gehörschutzstöpsel („in-ear-Systeme“) verfügbar; letztere können auch personen- und frequenzspezifisch angefertigt werden (Otoplastiken).
ACHTUNG!
Watte oder geknüllte Papiertaschentücher sind kein geeigneter Gehörschutz. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Ausführung Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an uns; wir beraten Sie gerne.