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Gefährdungsbeurteilung nach §10 MutterschutzgesetztGefB: Mutterschutz

Seit Januar 2018 muss jeder Arbeitsplatz nach § 10 Mutterschutzgesetz hinsichtlich möglicher Gefährdungen für werdende und stillende Mütter beurteilt werden. 

Die Gefärdungsbeurteilung Mutterschutz ermöglicht es im Falle einer Schwangerschaft mögliche Maßnahmen unverzüglich einzuleiten und dient als Informationsquelle für alle Mitarbeiterinnen.

Die Beurteilung kann sowohl raum- als auch tätigkeitsbezogen erfolgen und ist Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Eine entsprechende Vorlage für die Beurteilung Mutterschutz soll die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung mit dem Fokus Mutterschutz in Hinblick auf das novellierte Mutterschutzgesetz erleichtern.