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Verhaltensregeln im BrandfallVerhaltensregeln im Brandfall

Die Verhaltensregeln im Brandfall gliedern sich in die Vier Punkte "Ruhe bewahren", "Brand melden", „In Sicherheit bringen“ und "Löschversuch unternehmen".

Vorsichtsmaßnahmen und allgemeine Verhaltensregeln

  • Bitte prägen Sie sich Ihren Arbeitsplatz ein:
    Wo ist das nächste Telefon?
    Wo ist der nächste Feuermelder?
    Wo ist der nächste Feuerlöscher?
    Wo sind die nächstgelegenen Notausgänge?
  • Schadhafte Elektrogeräte, Kabel und Steckdosen müssen außer Betrieb genommen werden. Reparaturen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
  • Rauchen ist nur in speziell ausgewiesenen Bereichen und im Freien zulässig.
  • Kerzen und andere offene Flammen sind verboten.
  • Flure, Gänge und Treppenhäuser sind Ihre Fluchtwege und die Zugangswege der Feuerwehr. Dort dürfen keine elektrischen Geräte betrieben oder brennbare Gegenstände abgestellt werden. Ein Verrauchen dieser Bereiche erschwert Rettungsmaßnahmen außerordentlich. Zugestellte und blockierte Fluchtwege verzögern die Rettung.
  • Rauchabschlusstüren sollen die Verqualmung verhindern. Sie dürfen niemals mit Keilen oder anderen Hilfsmitteln aufgestellt werden. Türen, die betriebsbedingt offen stehen müssen, können mit einer Magnetsteuerung versehen werden.
  • Parken Sie niemals auf den Zugangswegen der Feuerwehr oder vor Hydranten.
  • Bei Brandalarm verlassen Sie unverzüglich das Gebäude und begeben sich zum Sammelplatz. Informieren Sie sich vorab, wo der Sammelplatz ist.
  • Erfragen Sie, wie an Ihrem Arbeitsplatz die Evakuierung im Brandfall organisiert ist.
  • Im Brandfall zuerst den Brand melden und dann eventuell bekämpfen. Eine telefonische Meldung bei der Berufsfeuerwehr (112) muss folgende Informationen enthalten:
    Wo brennt es?
    Was brennt?
    Wie viel brennt?
    Welche Gefahren?
    Warten auf Rückfragen!
  • Geben Sie die Information auch in die benachbarten Bereiche und an die zentralen Stellen in Ihrem Haus weiter.
  • Löschversuche dürfen nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchgeführt werden. Zum Löschen von brennenden Personen sind Pulver- oder Schaumlöscher zu verwenden. Hierbei ist darauf zu achten, dass man einen Sicherheitsabstand von 1 m hält und den Löschstrahl nicht direkt ins Gesicht hält. In Laboren sind Notduschen hierfür vorhanden.