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Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz gliedert sich in zwei weitere Bereiche:

Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung

Durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand, oder durch anlagentechnische Maßnahmen, wie z. B. Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen, werden technische Anlagen in Gebäude vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.

Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen

Bei Maßnahmen, die durch technische Anlagen und Mittel realisiert sind, kann es sich um präventive Maßnahmen wie z. B. Branddetektion, Alarmierung, als auch operative/aktive Maßnahmen, wie z. B. Brandlöschung, Begrenzung und Verhinderung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung, handeln.

Mit technischen Anlagen können ungewollte Einschränkung der Nutzung verhindert werden. Dazu zählen z. B. selbsttätig schließende Brandschutztüren, die durch einen Elektromagneten offen gehalten werden und von Rauchmeldern überwacht werden. Wird ein Rauchmelder ausgelöst, wird die Magnethalterung entriegelt und die Tür schließt automatisch.

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 14.08.2018
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