Raumabmessungen und Bewegungsfläche - ASR A1.2
Die Grundfläche für Arbeitsräume darf 8 m² und eine freie Bewegungsfläche von 1,5 m² um einen einzelnen Arbeitsplatz nicht unterschreiten. Richtwerte für die Raumgrößen der unterschiedlichen Büroarten sind im Anhang 2 der ASR A1.2* aufgeführt:
Beispiel für ein Zellenbüro (Einzelbüros entlang der Fassade angeordnet und über einen gemeinsamen Flur zugänglich) jeweils mit Sitz-/Steharbeitstisch, Rollcontainer in Arbeitstischhöhe und Schiebetürenschrank - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 8,68 m²

Beispiel für heute übliche Büroarbeit (Kombination zwischen Bildschirmarbeit und "klassischer" Bürotätigkeit) - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 12,18 m²

- Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 10,12 m²

In diesem Beispiel bestand die Notwendigkeit, ein Zwei-Personen-Büro mit einem dritten Arbeitsplatz auszustatten. Durch den Austausch alter CRT-Monitore durch moderne LCD-Bildschirme konnte die Arbeitsplatztiefe von 1000 auf 800 mm verringert werden. Auch konnte auf Flügeltürenschränke durch die inzwischen üblichen ONLINE-Dokumente verzichtet werden. - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 9,54 m²

Die Ausstattung in diesem Gruppenbüro beschränkt sich auf Arbeitstisch mit Freiformplatte, Rollcontainer am Arbeitstisch, Querrollladenschrank und Schiebetürenschränken zur gemeinsamen Nutzung. - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 10,70 m²

Das Kombibüro in diesem Beispiel nimmt insgesamt viel Grundfläche pro Arbeitsplatz in Anspruch, jedoch ist der "individuelle" Flächenbedarf pro Einzelbürozelle (Arbeitstisch, Rollcontainer, Schiebetürenschrank) relativ gering. - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 8,91 m²

In diesem Beispiel eines Großraumbüros sind die Arbeitsplätze ausgestattet mit Arbeitstischen, Rollcontainern, persönlichen Schiebetürenschränken und Schiebetürenschränken zur gemeinsamen Nutzung. Außerdem sind Funktionsflächen wie Besprechungsraum, Teeküche und Kommunikationsraum berücksichtigt. - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 16,18 m²

In Abhängigkeit von der Grundfläche muß die lichte Raumhöhe wie folgt ausgeführt sein:
- bei bis zu 50m² --> mindestens 2,50m
- bei mehr als 50m² --> mindestens 2,75m
- bei mehr als 100m² --> mindestens 3,00m
- bei mehr als 2000m² --> mindestens 3,25m
Abweichungen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Arbeitsräume sind so einzurichten, dass der freie, durch das Volumen von Einbauten nicht verringerte Luftraum für jeden ständig anwesenden Beschäftigten mindestens:
- 12m³ bei überwiegend sitzender Tätigkeit,
- 15m³ bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit und
- 18m³ bei schwerer körperlicher Arbeit
beträgt.

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