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Hinweise zur Verwendung von Kennzahlen

Bei der Verwendung von Kennzahlen sollten die folgenden Punkte beachtet werden:

  • Soweit möglich sollte auf bereits veröffentliche Kennzahlen zurückgegriffen werden. Diese können zum Beispiel dem Staatshaushaltsplan, amtlichen Statistiken, dem testierten Jahresabschluss, dem Jahresbericht des Rektors oder den Studierendenstatistiken entnommen werden.
  • Insbesondere bei Sachverhalten, für die mehrere Zahlen in Betracht kommen, sollte zu jeder verwendeten Kennzahl eine Definition oder Beschreibung angeführt werden.
  • Zusätzlich sollte der Zeitpunkt bzw. Zeitraum angegeben werden, auf den sich die Kennzahl bezieht sowie die Ausprägung, in der die Kennzahlen angegeben wird (z.B. VZÄ, Köpfe, Fälle) und die Quelle der Kennzahl.

 

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Letzte Änderung: 09.10.2017
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