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Verwaltungsvorschrift über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aktualisiert in regelmäßigen Abständen (in der Regel jährlich) die Verwaltungsvorschrift zur Festlegung von Verwaltungskosten. Diese ist bei Kalkulationen zur Ermittlung der Verwaltungskosten anzuwenden und soll zu einer möglichst einheitlichen und einfachen Ermittlung beitragen.

Die Kalkulation von Gebühren gegenüber Externen (z.B. Studiengebühren für weiterbildende Studiengänge) erfolgt grundsätzlich über die Universitätsverwaltung, Abteilung Haushalt und Beschaffung. Die Verwaltungsvorschrift kann jedoch für die Kalkulation von Kosten innerhalb der Universität (im Bereich des internen Markts) als Anhaltspunkt dienen.

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Letzte Änderung: 23.01.2023
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