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Kontakt

Abteilung 4.3: Finanzbuchhaltung
Dr. Nicole Sommerschuh
Tel. +49 6221 54-12430
nicole.sommerschuh@zuv.uni-heidelberg.de 

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Haushaltsüberwachung / ID-Nummer

Im Geschäftsbereich der Universität können von den mittelbewirtschaftenden Stellen Haushalts-überwachungslisten (HÜL) geführt werden. Die HÜL dient der Übersicht und der Kontrolle bei der Mittelbewirtschaftung. Die Form der HÜL ist nicht vorgeschrieben. Sie können die HÜL sowohl handschriftlich oder mit Hilfe der EDV führen. Nachfolgende Erläuterungen sollen Ihnen dabei behilflich sein.

  • Der Begriff HÜL-Nr. wurde umbenannt in ID-Nr. (Identifizierungsnummer)
  • Bitte beachten Sie, dass die Spalte IDNr im Einzelpostenbericht (Kontoauszug) 5 Stellen hat.
  • Das bedeutet, Ihre HÜL/ID-Nr. darf max. 5-stellig sein. Weitere Stellen können bei der Buchung nicht berücksichtigt werden.

 

Haushaltsüberwachungsliste für Einnahmen (HÜL-E)

In die HÜL-E tragen Sie fortlaufend alle Einnahmen (Erträge) ein, für die Annahmeanordnungen erteilt wurden. Die fortlaufende Nummer der HÜL-E können Sie in Zeile 5 - IDNr. -optional- der Annahmeanordnung übertragen. Bei der Buchung wird dann diese ID-Nr. mitgegeben und somit in den SAP-Einzelpostenbericht (Kontoauszug) übernommen (Spalte IDNr).

 

Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben (HÜL-A)

In die HÜL-A tragen Sie fortlaufend alle Ausgaben (Aufwendungen) ein, für die Auszahlungsanordnungen erteilt wurden. Die fortlaufende ID-Nr. der HÜL-A können Sie in Zeile 5 - IDNr. -optional- der Auszahlungsanordnung vermerken. Bei der Buchung wird dann diese ID-Nr. mitgegeben und somit in den SAP-Einzelpostenbericht (Kontoauszug) übernommen (Spalte IDNr).

 

Abstimmen der Berichte mit der HÜL/ID-Nr.

Die Angaben in den Berichten (Kontoauszüge) bitte mit den Eintragungen in der HÜL vergleichen. Die in den Berichten ausgewiesene IDNr. kann Ihnen die Kontrolle erleichtern, ob alle Buchungen richtig erfolgt sind. Bei etwaigen Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die ZUV-Abt.4.3/Finanzbuchhaltung.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 10.08.2017
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