Bereichsbild
Kontakt

Dagmar Stier
Raumvergabe für die Neue Universität
Tel. +49 6221 54-12319
hoersaalverwaltung@zuv.uni-heidelberg.de

 
Hinweise

Allgemeines

Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Universität eingegangen sein. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt.

Eine Vergabe von Hörsälen erfolgt in der Regel von montags bis freitags nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Veranstaltungen nach 22:00 Uhr, sowie an Wochenend- und Feiertagen werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Ein Anspruch auf Überlassung der gewünschten Räume kann aus der Entgegennahme dieses Antrags nicht abgeleitet werden. Solange die schriftliche Genehmigung nicht vorliegt, kann von einer Überlassung nicht ausgegangen werden.

Wir bitten um Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVo). Für nähere Auskünfte/Einweisung über/in die technische Ausrüstung stehen Ihnen unsere Medientechniker und Hausmeister unter der Tel.- 2302 und -2301, sowie per E-Mail unter Medientechnik@zuv.uni-heidelberg.de und hausd_nu@zuv.uni-heidelberg.de zur Verfügung.

 
Flügelstimmung

Das Collegium Musicum (CM) der Universität Heidelberg betreut die Durchführung der Flügelstimmung. Die Rechnung bekommen Sie direkt vom Flügelstimmer zugesandt. CM ist bei Rückfragen erreichbar unter: collegium-musicum@uni-hd.de

 
SUCHE

Antrag auf Raumüberlassung

Grunddaten

 

 

Es wird um Überlassung des Hörsaals / Raumes gebeten

 
 

 
 

 

 

 

Daten zur Veranstaltung

Wird Eintritt erhoben?
 


 

 

Gesonderte Angaben zur Nutzung der Neuen Aula

Flügelnutzung
 
 

 

Orgelnutzung

 

 

Spamschutz

 

 

 
E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 10.11.2021
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