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Fragen zu Einstellverträgen:

Klinik-Service GmbH
Im Neuenheimer Feld 165
69120 Heidelberg

Tel.: +49 6221 56-39960
Vertrag-Parken.KSG@med.uni-heidelberg.de

Fragen bei technischen Problemen:

Einsatzleitung Parkraum
Klinik-Service GmbH

Im Neuenheimer Feld 165
69120 Heidelberg

Tel.: +49 6221 56-39980

 
Ansprechpartner

Özge Kalkan, B.A.
Tel. +49 6221 54-12301

Jeannette Lindenau
Tel. +49 6221 54-12311

parkraumbewirtschaftung@
zuv.uni-heidelberg.de

 
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Parken

- Beachten Sie bitte für Ihre Anfahrt aus nördlicher Richtung nach Heidelberg die Baustelleninformation für das Neuenheimer Feld aufgrund Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße im Zeitraum März 2024 bis Herbst 2026. -

Alle Parkplätze auf Landesliegenschaften im Neuenheimer Feld, auf dem Campus Bergheim und in der Altstadt unterliegen der Parkraumbewirtschaftung durch die Klinik-Service GmbH im gemeinsamen Auftrag des Universitätsklinikums, der Pädagogischen Hochschule, Vermögen und Bau, Amt Mannheim und Heidelberg, sowie der Universität.

Informationen zum Kurzzeitparken

Informationen zum Langzeitparken für Beschäftigte

Beschäftigte des Universitätsklinikums, der Pädagogischen Hochschule sowie Vermögen und Bau, Amt Mannheim und Heidelberg wenden sich für den Abschluss eines Einstellvertrags bitte direkt an die Klinik-Service GmbH (Vertrag-Parken.KSG@med.uni-heidelberg.de, Tel. +49 6221 56-39960).

Wahl des Parkplatzstandorts für Beschäftigte der Universität Heidelberg
Campus Im Neuenheimer Feld

Beschäftigte der Universität schließen einen Einstellvertrag mit der Klinik-Service GmbH (KSG) ab, indem sie einen online Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat Planung, Bau und Sicherheit der Universitätsverwaltung stellen. Die monatliche Parkgebühr beträgt 26 €. Die einmalige Kaution für Schrankenkarten beträgt 20 € pro Karte. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Inhaber einer Parkberechtigung können auf allen mit Schranken versehenen Parkplätzen im Neuenheimer Feld parken, die nicht ausschließlich für Kurzparker bestimmt sind. Diejenigen Parkareale, die über keine Schranke verfügen, sowie der Innenbereich des Theoretikums werden als sog. „Wimpel-Areale“ ausgewiesen. Diese Parkplätze sind ausschließlich Inhabern der entsprechenden Wimpel vorbehalten. Die Zuteilung erfolgt nach mit den Personalräten abgestimmten Kriterien. Für den Bereich des Theoretikum gelten gesonderte Regelungen. Mobil eingeschränkte Personen mit Schwerbehindertenausweis nehmen an der normalen Tarifgestaltung teil, ausgewiesene Stellplätze sind mit sichtbarer Auslage einer entsprechenden Parkberechtigung nutzbar.

Campus Bergheim

Beschäftigte der Universität schließen einen Einstellvertrag mit der Klinik-Service GmbH (KSG) ab, indem sie online einen Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat Planung, Bau und Sicherheit der Universitätsverwaltung stellen. Die monatliche Parkgebühr beträgt 26 € auf den im Straßenraum ausgewiesenen, nicht überdachten Stellplätzen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Tiefgaragenstellplatz in P15 (Tiefgarage Klinikum Bergheim, Thibautstr. 1a) erhalten. Die Antragstellung erfolgt online direkt bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) über das Portal MyPBW. Beachten Sie bitte das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW. Die Kündigung des Einstellvertrags ist für Landesbedienstete vier Wochen zum Quartalsende möglich.

Campus Altstadt

Universitätsbeschäftigte stellen den Antrag auf eine Parkberechtigung für die Tiefgarage P11 (Tiefgarage Triplex, Sandgasse) oder P9 (Tiefgarage am Theater, Friedrich-Ebert-Anlage 51c) direkt online bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) über das Portal MyPBW. Beachten Sie bitte das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW. Aufgrund der hohen Nachfrage wird für P11 derzeit eine Warteliste geführt, bei verfügbaren Stellplatzkapazitäten ist der Vertragsabschluss jederzeit möglich. Ein Stellplatz in der Tiefgarage P9 oder P11 kostet 43 € pro Monat. Die Kündigung des Einstellvertrags ist für Landesbedienstete vier Wochen zum Quartalsende möglich.

Die Vergabemodalitäten der Parkberechtigung auf den Altstadt-Parkplätzen der Institute werden zwischen den Instituten und der Universitätsverwaltung abgestimmt und sind nur für wenige Institutsbeschäftigte vorgesehen. Berechtigte schließen einen Einstellvertrag mit der Klinik-Service GmbH (KSG) ab, indem sie einen online Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat Planung, Bau und Sicherheit der Universitätsverwaltung stellen online einen Antrag auf Parkberechtigung. Die monatliche Parkgebühr beträgt 26 €. Die ggf. einmalige Kaution für Schrankenkarten beträgt 20 € pro Karte. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage werden derzeit Wartelisten geführt, bei verfügbaren Stellplatzkapazitäten ist der Vertragsabschluss jederzeit möglich.

 

Informationen zum Langzeitparken für Studierende

Studierende der Pädagogischen Hochschule wenden sich für den Abschluss eines Einstellvertrags bitte direkt an die Klinik-Service GmbH (Vertrag-Parken.KSG@med.uni-heidelberg.de, Tel. +49 6221 56-39960) oder an die Verwaltung der Pädagogischen Hochschule.

Wahl des Parkplatzstandorts für Studierende der Universität Heidelberg
Campus Im Neuenheimer Feld

Studierende der Universität schließen einen Einstellvertrag mit der Klinik-Service GmbH (KSG) ab, indem sie einen online Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat Planung, Bau und Sicherheit der Universitätsverwaltung stellen online einen Antrag auf Parkberechtigung. Die monatliche Parkgebühr beträgt 26 €. Die einmalige Kaution für Schrankenkarten beträgt 20 € pro Karte. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Inhaber einer Parkberechtigung können auf allen mit Schranken versehenen Parkplätzen im Neuenheimer Feld parken, die nicht ausschließlich für Kurzparker bestimmt sind. Mobil eingeschränkte Personen mit Schwerbehindertenausweis nehmen an der normalen Tarifgestaltung teil, ausgewiesene Stellplätze sind mit sichtbarer Auslage einer entsprechenden Parkberechtigung nutzbar.

Campus Bergheim

Studierende der Universität schließen einen Einstellvertrag mit der Klinik-Service GmbH (KSG) ab, indem sie einen online einen Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat Planung, Bau und Sicherheit der Universitätsverwaltung stellen. Die monatliche Parkgebühr beträgt 26 € auf den im Straßenraum ausgewiesenen, nicht überdachten Stellplätzen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Tiefgaragenstellplatz in P15 (Tiefgarage Klinikum Bergheim, Thibautstr. 1a) zu erhalten. Die Antragstellung erfolgt online direkt bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) über das Portal MyPBW. Beachten Sie bitte das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW. Die Kündigung des Einstellvertrags ist für Landesbedienstete vier Wochen zum Quartalsende möglich.

Campus Altstadt

Studierende stellen den Antrag auf eine Parkberechtigung für die Tiefgarage P9 (Tiefgarage am Theater, Friedrich-Ebert-Anlage 51c) direkt online bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) über das Portal MyPBW. Beachten Sie bitte das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW. Ein Stellplatz in der Tiefgarage P9 kostet 43 € pro Monat. Aufgrund der hohen Nachfrage wird derzeit eine Warteliste geführt, bei verfügbaren Stellplatzkapazitäten ist der Vertragsabschluss jederzeit für den Zeitraum eines Semesters (1. April bis 30. September oder 1. Oktober bis 31. März) möglich. Die Kündigungsfrist besteht für Studierende vier Wochen zum Semesterende (30. September oder 31. März). 

Informationen zum Langzeitparken für Gäste & Besucher

Externe können eine Parkberechtigung auf monatlicher Basis nur für den Campus im Neuenheimer Feld beantragen. Sie kostet 50 € monatlich und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bitte wenden sich für den Abschluss eines Einstellvertrags direkt an die Klinik-Service GmbH (Vertrag-Parken.KSG@med.uni-heidelberg.de, Tel. +49 6221 56-39960).

Antragstellung für Beschäftigte und Studierende der Universität Heidelberg

In den meisten Fällen kann die Antragstellung ganz unkompliziert online erfolgen. Alle Angehörigen der Universität Heidelberg mit einer gültigen Uni-ID des Universitätsrechenzentrums können die Parkgenehmigung im CAFM-System beantragen:

Parkplatzantrag Studierende

Parkplatzantrag Beschäftigte

Das CAFM-System erreichen Sie nur im Uni-Netz. Die Anmeldung erfolgt über die Uni-ID mit Ihrem zugehörigen Passwort.

Für Parkanträge, die über das CAFM-System beantragt wurden, kann die Kündigung des Parkvertrages ebenfalls online erfolgen.

Für alle Parkanträge, die vor Juni 2021 beantragt wurden, muss die Kündigung schriftlich an parkraumbewirtschaftung@zuv.uni-heidelberg.de eingereicht werden.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 26.03.2024
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