Initiative gegen die Novelle des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg

 

Videomitschnitt der Informations- und Diskussionsveranstaltung vom 19. März 2014

 

 

Am 28. März 2014 wird im baden-württembergischen Landtag über das dritte Hochschulrechtsänderungsgesetz abgestimmt. Es soll zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten. Das Gesetz bewirkt eine weitreichende Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft.

Besorgniserregend sind vor allem drei Aspekte:

  • § 30 (Absatz 4) bestätigt die Abhängigkeit der Studiengänge von Akkreditierungsunternehmen. Das konterkariert das politische Lippenkenntnis der Landesregierung, den universitären Betrieb von wissenschaftsfremden Maßstäben zu befreien.

  • § 38 stellt das Promotionsverfahren unter ein verwaltungsaufwendiges und unnötiges Reglement. Er untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Doktorand und Doktorvater. Das zeugt von Misstrauen gegenüber deren Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfähigkeit.

  • § 44 (Absatz 6) ermöglicht den Hochschulen, ihre Angestellten zur Open-Access-Publikation zu verpflichten. Das stellt einen gravierenden Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte und die Freiheit der Wissenschaft dar.

Wir fordern, dass das Verfahren zum Gesetzesbeschluss ausgesetzt wird, damit eine gebührende Diskussion mit den Beteiligten und Betroffenen geführt werden kann. Die Behauptung der Landesregierung, eine solche geführt zu haben, ist fadenscheinig. Die bestehende Kritik wurde kaum wahrgenommen.

Um dieses Versäumnis nachzuholen, laden wir für Mittwoch, den 19. März 2014 um 17 Uhr, in Hörsaal 01 der Neuen Universität in Heidelberg zu einer ► Informations- und Diskussionsveranstaltung ein.

Mehr Information zum Gesetzgebungsverfahren, zu den thematisierten Paragraphen, sowie zur Veranstaltung erhalten Sie ► hier.

Letzte Änderung: 21.03.2014
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