Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Breiter Hoffnungsschimmer am Finanzhimmel

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanzminister Nils Schmid haben die Eckpunkte für die künftige Hochschulfinanzierung des Landes Baden-Württemberg skizziert. Diese sehen eine deutlich bessere Finanzausstattung für die Jahre 2015 bis 2020 vor, insbesondere durch eine jährliche Anhebung der Grundfinanzierung um drei Prozent. Außerdem ist ein Bausonderprogramm geplant. Der Rektor der Ruperto Carola, Prof. Dr. Bernhard Eitel, sprach von einem „klaren Gewinn“ und einem „erfreulichen Signal angesichts der bedrohlichen Finanzsituation, in der sich die neun Landesuniversitäten befinden“.

In diesem Zusammenhang dankte Eitel der Ministerin für ihren großen Einsatz. „Im Vordergrund steht für uns jetzt, wie der neue Hochschulfinanzierungsvertrag in den Detailverhandlungen für die Universitäten ausgestaltet wird.“ Theresia Bauer und Nils Schmid hatten die Eckpunkte des neuen Vertragswerks mit dem Titel „Perspektive 2020“ in einem Pressegespräch am 23. Juli in Stuttgart der Öffentlichkeit vorgestellt (Foto: MWK/Jan Potente).

Wiederholt hatten die neun Universitäten Baden-Württembergs in der Vergangenheit auf ihre schwierige finanzielle Lage aufmerksam gemacht und substanzielle Verbesserungen für den nächsten „Solidarpakt“ gefordert. Trotz explodierender Energie- und Bewirtschaftungskosten, steigender Studierendenzahlen und ständig wachsender Anforderungen stagniert die Grundfinanzierung der Landesuniversitäten auf dem Niveau von 1998. Rektor Bernhard Eitel: „Wir sind weit davon entfernt, auch nur die inflationsbedingten Kostensteigerungen decken zu können – damit haben die baden-württembergischen Landesuniversitäten in den vergangenen Jahren real dramatische Einbußen hinnehmen müssen.“

Mit dem jährlichen Aufwuchs von drei Prozent folgt das Land den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und einer Kernforderung der Landesrektorenkonferenz zur Grundfinanzierung. Dafür sollen nach Angaben der beiden Minister zum einen zusätzliche Mittel von rund 1,1 Milliarden Euro aufgewendet werden, zum anderen ist vorgesehen, Programmfinanzierungen des Landes zu verstetigen und schrittweise in die Grundfinanzierung zu überführen. „Mit der Überführung dieser sogenannten Zweitmittel in die Grundausstattung ist auch ein Zugewinn an Autonomie für die Hochschulen verbunden“, so Eitel.

Des Weiteren beinhalten die Eckpunkte der zukünftigen Hochschulfinanzierung ein Bausonderprogramm mit jährlich 100 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen die ständig zunehmenden Energiekosten der Universitäten – die anders als bei den anderen Hochschularten bislang nicht vom Land übernommen wurden – extra berücksichtigt werden. Geplant ist, die entgangenen Steigerungsraten der vergangenen 18 Jahre teilweise auszugleichen. Hierfür stehen nach Angaben von Bauer und Schmid 54 Millionen Euro dynamisch wachsend zur Verfügung.

Wie der Vorstand der Landesrektorenkonferenz betonte, gehen die Universitäten zuversichtlich in die Detailverhandlungen, die in den kommenden Monaten für die verschiedenen Hochschularten geführt werden. „Wir sind überzeugt, dass das Land hierbei die hohen Leistungen der Universitäten in Lehre und Forschung sowie die stark gestiegenen Studierenden- und Absolventenzahlen anerkennen und honorieren wird“, erklärten der Freiburger Universitäts-Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer und sein Stuttgarter Kollege Prof. Dr. Wolfram Ressel für die neun Universitäten des Landes.

„Baden-Württemberg ist das erste Land, das bei der Grundfinanzierung der Hochschulen die Empfehlung des Wissenschaftsrates umsetzt“, machte Ministerin Bauer bei der Pressekonferenz deutlich. Und ihr Kabinettskollege Schmid ergänzte: „Wir versetzen die Hochschulen in die Lage, ihre nationalen Spitzenpositionen verteidigen zu können und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.“

Selten einmütig kritisierten hingegen die Landesstudierendenvertretung und die politischen Hochschulgruppen Baden-Württembergs in einer gemeinsamen Presseerklärung den Vertragsentwurf: Die Überführung der bisherigen Qualitätssicherungsmittel in die reguläre Grundfinanzierung höhle die studentische Mitbestimmung über die Finanzmittel aus und gehe unmittelbar zu Lasten der Qualität von Studium und Lehre.

Eckpunkte des geplanten Hochschulfinanzierungsvertrags Baden-Württemberg 2015 bis 2020 (pdf)

Pressemitteilung des Finanzministeriums: „1,7 Milliarden Euro mehr für Hochschulen in Baden-Württemberg“
LAK Baden-Württemberg: Gemeinsame Pressemitteilung zur Zukunft der Qualitätssicherungsmittel (pdf)
Hochschulrektorenkonferenz: „HRK begrüßt verbesserte Grundfinanzierung der Hochschulen in Baden-Württemberg“
Siehe auch: „Landesregierung verbessert mit höheren Grundgehältern für Professoren die Attraktivität der Hochschulen“
Siehe auch: „,Fünf vor zwölf‘ – Acht Forderungen der neun Landesuniversitäten“