Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Die Wahlbeteiligung ist traditionell eher gering

Von Sakina Wagner

„Ran an die Urnen!“ hieß es einmal mehr am Dienstag, 24. Juni, zwischen 9 und 18 Uhr bei den „Gremienwahlen für die Statusgruppe Studierende“. Alle Hochschüler der Universität Heidelberg, die eingeschrieben und nicht länger als sechs Monate beurlaubt sind, waren aufgerufen, ihre Interessenvertreter für das kommende Jahr im Fakultätsrat ihrer Fakultät, im Senat und AStA zu bestimmen.

Um was genau geht es bei den Gremienwahlen? Es geht kurz gesagt um die Interessen der Hochschüler, die bestmöglich für ein Jahr von den hier zu wählenden studentischen Vertretern in Fakultätsrat, Senat und AStA wahrgenommen werden sollen.

So wird bei den Gremienwahlen eine bestimmte Anzahl an studentischen Mitgliedern in die jeweiligen Fakultätsräte gewählt. Dem Fakultätsrat steht ein Zustimmungsrecht in Hinblick auf Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät sowie Bildung, Veränderung und Aufhebung der Fakultät, aber auch hinsichtlich der Studien- und Prüfungsordnungen zu. Daneben nimmt der Rat in der jeweiligen Fakultät auch Beratungen in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wahr. In fachlichen Angelegenheiten ist ein Mitwirkungsrecht der studentischen Mitglieder des Fakultätsrates vorgesehen.

Die zur Wahl stehenden Studierenden für die Fakultätsräte ergeben sich für die jeweilige Fakultät aus den Wahllisten der zwölf Fakultätsgruppen: Unter die zwölf Fakultätsgruppen fallen die Theologische Fakultät, Juristische Fakultät, Medizinische Fakultät Heidelberg, Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Philosophische Fakultät, Neuphilologische Fakultät, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften, Fakultät für Mathematik und Informatik, Fakultät für Chemie und Geowissenschaften, Fakultät für Physik und Astronomie sowie die Fakultät für Biowissenschaften.

Neben der Wahl der Fakultätsräte geht es am Wahltag aber auch um die vier im Senat freiwerdenden Plätze für die Vertreter der Studierenden. Der Senat hat die Entscheidungskompetenz für die Bereiche Forschung, Lehre, Studium, Weiterbildung, Kunstausübung und künstlerische Entwicklungsvorhaben. Die hochschulpolitischen Interessen der Hochschüler der Universität Heidelberg werden durch die gewählten studentischen Senatsmitglieder für ein Jahr vertreten.

Für diese vier Plätze haben sich die folgenden Hochschulgruppen mit ihren Listen beworben: Juso-Hochschulgruppe, Ring Christlich-Demokratischer Studenten/Liberale Hochschulgruppe (RCDS/LHG), Fachschaftskonferenz (FSK) und die Grüne Hochschulgruppe mit jeweils zwölf gelisteten Mitgliedern.

Die in den Senat zu wählenden Hochschüler haben zugleich ein Stimmrecht als Mitglieder des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) inne. Der AStA ist mit den Aufgaben der sozialen Förderung der Studierenden, der fakultätsübergreifenden Studienangelegenheiten sowie der Förderung von überregionaler und internationaler studentischer Zusammenarbeit betraut. Neben den am Wahltag zu bestimmenden vier Vertretern der Studierenden im Senat gehören dem AStA als stimmberechtigte Mitglieder weitere sieben Studierendenvertreter an, die ebenfalls für ein Jahr gewählt werden.

Die Wahlbeteiligung ist allerdings traditionell eher gering, wie Werner Klenk, Leiter des Wahlamtes der Ruperto Carola, weiß. Das Ergebnis der Auszählung der Stimmen aus den einzelnen Wahllokalen wird durch Aushang und im Internet bekannt gegeben:

www.zuv.uni-heidelberg.de/recht/wahlen.html

Kontakt:
Werner Klenk
Leiter des Wahlamtes
Tel. 06221/542619
E-Mail: klenk@zuv.uni-heidelberg.de

Siehe auch: Die Wahl im vergangenen Jahr