Studienkredit und Bildungskredit
Studienkredit
Mit dem Studienkredit können unter bestimmten Voraussetzungen deutsche und EU-Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder sowie Bildungsinländer für ein ganzes Studium unabhängig vom Einkommen unterstützt werden. Auslandssemester sind ebenfalls förderfähig, sofern die Immatrikulation in Deutschland währen des Auslandsaufenthalts bestehen bleibt. Vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge werden nicht gefördert.
Bildungskredit
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von deutschen und deutschen gleichgestellten Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Dieser Kredit kann auch für Studienaufenthalte und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Praktika im Ausland gewährt werden. Einkommen und Vermögen der Eltern spielen dabei keine Rolle.
Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht, da es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antrageingangs beim Bundesverwaltungsamt.