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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die häufigsten Fragen lassen sich oft schnell beantworten. Lesen Sie nach, was am meisten erfragt wird.

 
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Zweitstudium

Wenn Sie zum Ende der Bewerbungsfrist, d.h. für das Wintersemester bis zum 15. Juli bzw. für das Sommersemester bis zum 15. Januar einen Nachweis über ein abgeschlossenes Studium im Geltungsbereich des Grundgesetzes vorlegen können, sind Sie Zweitstudienbewerber/in.

 

Bitte zur Antragsbegründung geeignete Nachweise beifügen. Zum Zweitstudienantrag gehören folgende wichtige Unterlagen:

  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums
  • Im Falle eines abgeschlossenen Medizinstudiums Kopien der Zeugnisse über die 1. Ärztliche, 2. Ärztliche Prüfung, ggfs. 3. Ärztliche Prüfung
  • Belege und Nachweise über Studienleistungen und anderer Tätigkeiten zur Begründung Ihres "Zweitstudienantrages"
  • eine ausführliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben, zumindest über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit, sowie zum angestrebten Berufsziel, auf einem gesonderten Blatt.

Weitergehende Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum Zweitstudium.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.06.2020
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