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Die ersten Tage Ihres Aufenthalts

Dezernat Internationale Beziehungen

 

Sobald Sie in Heidelberg angekommen sind und Ihr Zimmer bezogen haben, kommen Sie bitte in die Sprechstunde Ihres Austauschkoordinators/ Ihrer Austauschkoordinatorin. Die Sprechzeiten der Austauschkoordinatoren/ innen finden Sie hier:

http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/auslandsamt/aaa.html#721

Das Dezernat Internationale Beziehungen befindet sich in der Altstadt in der Nähe des Universitätsplatzes, im sogenannten „Carolinum“. Hier finden Sie auch das Serviceportal (Raum 33), wo Sie Informationen und Beratung zu allen studienrelevanten Fragen wie beispielsweise Immatrikulation, Zimmersuche, Visum und Krankenversicherung erhalten. Im Serviceportal können Sie sich außerdem für die Exkursionen anmelden, die während des Semesters angeboten werden. Öffnungszeiten des Serviceportals für internationale Studierende in Raum 33:

 

Mo-Do 10:00 – 16:00

Fr 10:00 – 14:00

 

 

Aufenthaltsgenehmigung und Anmeldung bei der Stadt

 

Um in Deutschland studieren zu können, benötigen internationale Studierende (EU-Bürger ausgenommen) eine „Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken“. Staatsangehörige der USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, Südkorea, Israel und der EFTA-Länder können ihre Aufenthaltsgenehmigung nach Einreise in Deutschland beantragen. Staatsangehörige anderer Länder müssen vor ihrer Abreise ein Visum bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat beantragen.

Ihre Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie Innerhalb der ersten drei Monate Ihres Aufenthalts beantragen. Hierfür sind zwei Schritte notwendig. Sie müssen sich zunächst innerhalb der ersten 10 Tage nach Ihrer Ankunft in Heidelberg bei der Stadt Heidelberg in einem der Bürgerämter anmelden. Hierfür benötigen Sie Ihren Reisepass sowie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz (z.B. Mietvertrag) und das ausgefüllte Formular Wohnungsgeberbestätigung, das Sie hier auf der rechte Seite finden können.

Im Bürgeramt erhalten Sie auch das Formular Antrag auf Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis, das Sie beim Bürgeramt Zuwanderungs-angelegenheiten (Ausländerbehörde) vorlegen müssen, um die Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können.

Studierende, deren Aufenthalt weniger als 12 Monate dauert, können Ihren Antrag am Service Point des Bürgeramts Zuwanderungs- und Ordnungsangelegenheiten ohne Termin abgeben. Wenn Sie länger als 12 Monate in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

 

Bürgeramt, Zuwanderungsangelegenheiten (Ausländerbehörde)

Bergheimerstr. 147

Telefon: +49 (0)06221 58-17000 oder 58-17520

Fax: +49 (0)06221 58-17900

E-Mail: buergeramt@heidelberg.de

Homepage: http://www.heidelberg.de

Sprechzeit: Montag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Bei allen Fragen bezüglich Ihrer Aufenthaltserlaubnis können Sie sich zu den angegebenen Zeiten ohne Termin an einen Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin des Service Points der Ausländerbehörde wenden.

 

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen:

  • Formular Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Reisepass
  • Studienbescheinigung der Universität Heidelberg
  • Finanzierungsnachweis (z.B. Kontoauszug, beglaubigte Stellungnahme der Eltern,Stipendiumsbescheinigung, pro Monat mind. 853 €)
  • Krankenversicherungsnachweis (für weitere Informationen siehe unten)
  • Kopie des gestempelten Formulars Wohnungegeberbestätigung
  • 1 biometrisches Passbild
  • 50 € Gebühr für Studierende, die weniger als 12 Monate bleiben;100 € Gebühr für Studierende, die länger al 12 Monate bleiben.

Studierende, die verpflichtet sind, ihr Visum vor ihrer Einreise nach Deutschland zu beantragen, müssen sich ebenfalls beim Bürgeramt anmelden.Ist Ihr Visum nicht für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig, müssen Sie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung beim Bürgeramt Zuwanderungs- und Ordnungsangelegenheiten beantragen (siehe oben). Hierzu legen Sie bitte die Studienbescheinigung vor.

 

Krankenversicherung

 

Krankenversicherung

Eine abgeschlossene und ausreichende Krankenversicherung ist für alle Heidelberger Studierenden obligatorisch. Entweder schließen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland ab, oder Sie verfügen über eine gültige und ausreichende Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland.

In Deutschland gibt es private und gesetzliche Krankenversicherungen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen kosten ungefähr 660 Euro pro Semester und decken Arztbesuche (Zahnarztbesuche inklusive), verschreibungspflichtige Medikamente (außer einer geringen Grundgebühr) und einige therapeutische Behandlungen ab. Die Versicherungsbeiträge und Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen recht einheitlich, während die entsprechenden Versicherungen durch private Krankenkassen im Allgemeinen teurer sind.

Austauschstudierende, die für ein ganzes akademisches Jahr nach Heidelberg kommen, müssen über eine unbegrenzte Krankenversicherung verfügen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Der Begriff „unbegrenzt“ („unlimited“) muss in der Beschreibung der Krankenversicherung erwähnt sein (präexistente Verhältnisse, Zahnbehandlung, Schwangerschaft, etc. müssen mit inbegriffen sein). Da Versicherungen aus dem Ausland diese Bedingungen üblicherweise nicht erfüllen, wird Ihnen ausdrücklich empfohlen, eine deutsche Krankenversicherung zu Beginn Ihres Aufenthaltes abzuschließen. Beachten Sie bitte, dass Sie die Anforderungen für eine Aufenthaltsgenehmigung nicht erfüllen, wenn Ihre Krankenversicherung nicht ausreichend ist, auch wenn Sie sich von der Versicherungspflicht in Deutschland haben befreien lassen und sich somit einschreiben könnten.

Studierende, die nur für ein Semester in Heidelberg bleiben, müssen keine Krankenversicherung in Deutschland bezahlen, wenn sie ausreichenden Versicherungsschutz aus ihrem Heimatland mitbringen. Mit einer Krankversicherung aus dem Heimatland können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. Wenn Sie sich für eine Versicherung aus Ihrem Heimatland entscheiden, sollten Sie den Vertrag genauestens auf die Leistungen, die er abdeckt, sowie auf die Bedingungen und den Umfang finanzieller Rückerstattung prüfen. Falls die Leistung der Auslandskrankenversicherung zu beschränkt ist, kann es zu Schwierigkeiten bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung kommen.

Für die Immatrikulation an der Universität Heidelberg ist die Vorlage entweder der Bescheinigung über Ihre Krankenversicherung oder die Befreiung notwendig.

Wichtige Information: Die studentische deutsche Krankenversicherung beginnt normalerweise nicht vor dem 1. Oktober / dem 1. April. Daher empfehlen wir Ihnen, für den Zeitraum Ihrer Reise nach Deutschland bis zum Zeitpunkt der Einschreibung eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen.

 

Bankkonto

 

Sobald Sie in Heidelberg angekommen sind, sollten Sie ein Bankkonto eröffnen, da monatliche Forderungen wie Miete oder Krankenversicherung eher mittels Dauerauftrags über Ihr Konto anstatt durch Schecks beglichen werden.

Generell können Sie bei jeder Bank ein Konto eröffnen. Es empfiehlt sich aber, sich vorher über die Bedingungen und Gebühren zu informieren.

Einige Banken haben Kooperationen mit Partnern im Ausland. Wenn zwischen Ihrer Heimat-Bank und Ihrer deutschen Bank eine solche Zusammenarbeit besteht, können Sie möglicherweise ohne Gebühren Geld von Ihrem Heimat-Konto auf Ihr deutsches Konto transferieren. Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie bitte Ihre Bank.

Um ein Bankkonto in Heidelberg zu eröffnen, benötigen Sie einen Termin, zu dem Sie Ihren Zulassungsbescheid, Ihren Mietvertrag und Ihren Reisepass mitbringen müssen.

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 14.08.2019
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