Bewerbung- und Zulassungsverfahren höheres Semester

Als Hochschulortswechsler oder Quereinsteiger unterscheiden sich die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren gegebenenfalls. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen für die Bewerbung in ein höheres Semester.
Hochschulortswechsel in Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester
Ein Antrag auf Zulassung im Rahmen eines Hochschulortswechsels kann von allen Studierenden beantragt werden, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und das gleiche Studienfach (identische Bezeichnung) an einer anderen deutschen Hochschule im höheren Fachsemester fortsetzen möchten. Hochschulortswechsler ist, auch wer bereits in Deutschland oder im EU- / EWR-Ausland ein gleichnamiges Studienfach studiert hat.
Eine Zulassung im Rahmen des Hochschulortswechsels kann immer nur für das nächstfolgende Fachsemester erteilt werden, das dem aktuellen Fachsemester des beantragten Studienfaches folgt. Studienplätze können in Studienfächern, die einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen (siehe Fächerkatalog), grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind.
Der Antrag auf Hochschulortswechsel ist online über das Studierendenportal der Universität Heidelberg zu stellen. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: http://www.uni-heidelberg.de//studium/interesse/bewerbung/verfahren/zulassung.html
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich.
Hochschulortswechsel in Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester
Ein Antrag auf Zulassung im Rahmen eines Hochschulortswechsels kann von allen Studierenden beantragt werden, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und das gleiche Studienfach (identische Bezeichnung) an einer anderen deutschen Hochschule im höheren Fachsemester fortsetzen möchten. Hochschulortswechsler ist, auch wer bereits in Deutschland oder im EU- / EWR-Ausland ein gleichnamiges Studienfach studiert hat.
Eine Zulassung im Rahmen des Hochschulortswechsels kann immer nur für das nächstfolgende Fachsemester erteilt werden, das dem aktuellen Fachsemester des beantragten Studienfaches folgt.
Quereinstieg in Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester
Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger/in im höheren Fachsemester ist der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen des zuständigen Prüfungsamtes. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studienfaches beantragt werden, wenn bereits Studienleistungen in einem verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden.
Studienplätze können in Studienfächern, die einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen (siehe Fächerkatalog), grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind.
Im Falle einer Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen des Quereinstiegs können Sie sich gleichzeitig um einen Studienplatz im ersten Fachsemester und um einen Studienplatz in dem Fachsemester, für den der Anrechnungsbescheid ausgestellt wurde, bewerben.
Sollten Sie das angestrebte Studienfach bzw. den angestrebten Studiengang im Ausland oder einen ähnlichen Studiengang bereits in Deutschland studiert haben und deren Studienleistungen vom zuständigen Prüfungsamt (Zentrales Landesprüfungsamt oder Prüfungsamt der Universität Heidelberg) bereits anerkannt sein, können zwei parallele Anträge auf Zulassung stellen. Bei gleichzeitiger Bewerbung als Studienanfänger für das 1. Fachsemester und Studienfortsetzer für das höhere Fachsemester müssen an der Universität Heidelberg zwei vollständige Anträge auf Zulassung fristgerecht eingereicht werden
ein online- und schriftlicher Antrag auf Zulassung für Studienanfänger im 1. Fachsemester; der Einstieg für die Online-Bewerbung erfolgt unter: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/onlinebewerbung/index.html
ein (verpflichtender) Online-Antrag einschließlich schriftlichem Antrag auf Zulassung (PDF-Ausdruck der Online-Bewerbung) für Studienfortsetzer im höheren Fachsemester; der Einstieg für die Online-Bewerbung erfolgt unter: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/onlinebewerbung/hoeheres_fs.html
Informationen zu den neben der Anrechnungsbescheinigung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: http://www.uni-heidelberg.de//studium/interesse/bewerbung/verfahren/zulassung.html
Wenn Sie sich sowohl für das erste als auch für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, nutzen Sie für die Bewerbung in das erste Fachsemester bitte die Online-Bewerbung für das erste Fachsemester. Zusätzlich bewerben Sie sich bitte über das Online-Bewerberportal für das Quereinstiegsverfahren um einen Studienplatz im höheren Fachsemester. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie in diesem Fall zwei komplette Bewerbungssätze an die Universität Heidelberg schicken.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich.
Quereinstieg in Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester
Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger/in im höheren Fachsemester ist auch bei Studienfächern ohne Zulassungsbeschränkung der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen des zuständigen Prüfungsamtes. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studienfaches beantragt werden, wenn bereits Studienleistungen in einem verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden.