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Erweiterungsprüfung

Zusätzlich zu den beiden Hauptfächern kann, bzw. muss (in verpflichtenden Drei-Fach-Kombinationen, vgl. Ausnahmen bei den Fächerkombinationen) ein drittes Fach studiert werden, in dem eine so genannte Erweiterungsprüfung abgelegt wird.

Eine Erweiterungsprüfung kann mit den Anforderungen eines Haupt- oder Beifaches (entsprechend den Vorgaben der Anlage A der GymPO I) in allen oben genannten Fächern abgelegt werden außer in Bildender Kunst und Musik und mit Ausnahme derjenigen Fächer der Anlage G der GymPO I (2009), die nur als Beifach studiert werden können.

Die Fächer Informatik und Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft können nur mit Hauptfachanforderungen studiert und geprüft werden.

Eine Erweiterungsprüfung mit Beifachanforderungen kann auch abgelegt werden in: anderen lebenden Fremdsprachen, Archäologie, Astronomie, Geologie, Griechisch-römische Archäologie, Hebräisch, Kunstwissenschaft, Musikwissenschaft, Psychologie, Ur- und Frühgeschichtliche Archäologie. Wo diese Fächer angeboten werden, muss an der jeweiligen Universität erfragt werden.

Ein Vorbereitungsdienst in Musik und Kunst (und die entsprechende Lehrbefähigung für allgemein bildende Gymnasien in Baden-Württemberg) ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die an einer Kunst- oder Musikhochschule auf der Grundlage der GymPO I (2009) studiert haben.

Das Studium eines Erweiterungsfaches führt auf folgende Lehrbefähigungen am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg:

Tabelle

Studium eines ErweiterungsfachesRegelstudienzeitLehrbefähigung am allgemein bildenden Gymn.
Studium eines ErweiterungsfachesRegelstudienzeitLehrbefähigung am allgemein bildenden Gymn.
Hauptfach
4 Semester
alle Stufen des Gymn.
Beifach
3 Semester
nur Sekundarstufe I (Unter- und Mittelstufe)

a) Leistungspunktverteilung im Erweiterungsfach mit Hauptfachumfang

Tabelle

Pflichtmodule (Fachcurricula)
80 Leistungspunkte
Wahlmodule (Fachwissenschaft)
14 Leistungspunkte
Fachdidaktikmodule
10 Leistungspunkte
Ergänzende Module (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik oder personale Kompetenz)
6 Leistungspunkte
Abschließende mündliche Prüfung
10 Leistungspunkte
Summe
120 Leistungspunkte

b) Leistungspunktverteilung im Erweiterungsfach mit Beifachumfang

Tabelle

Pflichtmodule (Fachcurricula)
60 Leistungspunkte
Wahlmodule (Fachwissenschaft)
9 Leistungspunkte
Fachdidaktikmodule
5 Leistungspunkte
Ergänzende Module (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik oder personale Kompetenz)
6 Leistungspunkte
Abschließende mündliche Prüfung
10 Leistungspunkte
Summe
90 Leistungspunkte

Eine Erweiterungsprüfung kann auch ablegen, wer außerhalb Baden-Württembergs eine Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder eine gleichwertige Prüfung bestanden hat. Des Weiteren kann in Fächern der GymPO I (2009), die zugleich Unterrichtsfächer an beruflichen Schulen sind, eine Erweiterungsprüfung ablegen, wer eine für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen erforderliche Prüfung bestanden hat (§ 30 Abs. 5 GymPO I).

In der Regel wird das Erweiterungsfach erst nach der Zwischenprüfung in den beiden Hauptfächern dazu genommen. Eine Zwischenprüfung braucht im Fach der Erweiterungsprüfung nicht abgelegt zu werden. Die Erweiterungsprüfung selbst kann abgelegt werden nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung in den ersten beiden Hauptfächern oder zum Termin der Prüfung im zweiten Hauptfach.