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Lehrer werdenStaatsexamensstudiengänge (auslaufend)

Gymnasiallehrerprüfungsordnung I von 2009 (GymPO I)

Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) von 2009 ist am 31.07.2015 außer Kraft getreten.

Für Studierende, die vor dem 01.08.2015 in einem Lehramtsstudiengang an der Universität Heidelberg eingeschrieben waren, gelten seit dem Wintersemester 2015/ 2016 die Übergangsregelungen.

Ihre Lehramtsausbildung besteht aus zwei Phasen:

  1. der universitären Phase, in der Sie wissenschaftliches Arbeiten lernen und in die Tiefen der von Ihnen gewählten Fächer vordringen werden;
  2. dem Vorbereitungsdienst am Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien), der Sie auf Ihre Tätigkeit an der Schule vorbereitet und wissenschaftliche Inhalte der Universität mit der unterrichtlichen Praxis verknüpft.

Beide Phasen haben ihre rechtlichen Grundlagen:

  • Da das wissenschaftliche Studium an der Universität bzw. das Studium der Bildenden Kunst (an den Kunstakademien des Landes Baden-Württemberg) oder der Musik (an den Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg) mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, werden die Voraussetzungen für eine Zulassung zu dieser Staatsprüfung in der Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I) festgelegt. Für die inhaltliche Füllung dieses Rahmens ist die Universität zuständig, die das Lehramtsstudium durch akademische Prüfungen (Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung) strukturiert.

Auch für den 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) im Anschluss an das Studium an der Universität gibt es eine Rahmenordnung, die so genannte "Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn)". Diese APrOGymn regelt den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.