Kindergeldzuschlag
Geringverdiener mit Kindern können seit 2005 eine zusätzliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Der so genannte Kindergeldzuschlag wird an Eltern ausgezahlt, die ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, aber nicht den ihrer Kinder. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die minderjährigen Kinder im Haushalt der Eltern leben. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt maximal für drei Jahre 170 € im Monat pro kindergeldberechtigtem Kind. Die Leistung wird unabhängig von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt. Antragsvordrucke sowie das Merkblatt gibt es bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit und unter www.familienkasse.de.