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Zulassungsvoraussetzungen

Für den Masterstudiengang besteht eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung,  hier finden Sie die geltende Zulassungssatzung.

Deutsche Studieninteressierte

Deutsche Studieninteressierte richten ihre Bewerbung um einen Masterplatz in der Romanistik bis spätestens 30. September an Professor Gerhard Poppenberg  (gerhard.poppenberg@rose.uni-heidelberg.de). Die Immatrikulation erfolgt nach erteilter Zulassung bis spätestens zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn.

Erforderlich für die Immatrikulation ist eine Zugangsbescheinigung des Vertreters des gewünschten Masterstudiengangs (in diesem Fall Professor Poppenberg), die bestätigt, dass die Zugangsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Zulassungsordnung erfüllt sind.

Informationen über die einzureichenden Unterlagen können folgendem Auszug aus der Zulassungsordnung entnommen werden:

§ 3 Zugangsvoraussetzungen:

  1. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife, eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
  2. ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener Abschluss in einem romanistischen Studiengang (Fachanteil von mindestens 50%) an einer in- oder ausländischen Hochschule, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist, oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Als Abschlussnote soll in der Regel die Note 2,5 bzw. der ECTS Grade B „good“ erreicht worden sein; über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Zulassungsausschuss;
    Begleitfächer:
    Die romanistischen Begleitfächer Französisch, Italienisch und Spanisch mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft (Variante A) und Französisch, Italienisch und Spanisch mit Schwerpunkt Literaturwissenschaft (Variante B) bauen auf einem vorher erworbenen B.A. mit einem Fachanteil von mindestens 25% (B.A.-Begleitfach) auf. Sollte dieser nicht nachgewiesen werden können, ist vor der Bewerbung eine Rücksprache mit den Ansprechpartnern für das Master-Begleitfach (Nathaniel Christgau) erforderlich. Die romanistischen Begleitfächer Galicisch, Katalanisch, Portugiesisch und Rumänisch können ohne Vorkenntnisse der Sprache studiert werden, setzen aber ein philologisches Grundlagenwissen voraus (Variante C).
  3. ein mindestens 10-wöchiger zusammenhängender Aufenthalt im Sprachgebiet der romanischen Sprache des angestrebten Studienfaches.
  4. Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sofern sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, den Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für Hochschulzugang (DSH-Prüfung) des höchsten Leistungsniveaus (DSH-3) und zusätzlich zur Kenntnis ihrer Muttersprache noch den Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in einer weiteren Fremdsprache.

    Dem Antrag sind außerdem beizufügen:
     
  5. sofern der Studienabschluss gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ein Bachelor-Abschluss ist, ein Transcript of Records der in diesem Studienfach erbrachten Leistungen;
  6. ein tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder der romanischen Sprache des angestrebten Studienfaches im Umfang von mindestens zwei, maximal drei DIN A4-Seiten;
  7. ein vom Bewerber persönlich verfasster Motivationsbrief in der romanischen Sprache des angestrebten Studienfaches im Umfang von mindestens einer, maximal zwei DIN A4 Seiten, in dem die Beweggründe zur Aufnahme des romanistischen Masterstudiengang dargelegt werden;
  8. eine Versicherung, dass der Bewerber den Motivationsbrief selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat;
  9. die Angabe von zwei Professoren oder Lehrenden, die vom Bewerber frei gewählt werden können und die sich bereit erklären, auf Anfrage zur Qualifikation des Bewerbers für einen Masterstudiengang im angestrebten Studienfach Stellung zu nehmen;
  10. eine Kopie der BA-Arbeit oder einer äquivalenten Abschlussarbeit bzw. vergleichbaren wissenschaftlichen Abhandlung, die Aufschluss über die Eignung des Bewerbers zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten gibt. Der Arbeit ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in der romanischen Sprache des angestrebten Studienfaches im Umfang von einer DIN A4 Seite beizulegen.

Internationale Studieninteressierte

Internationale Studieninteressierte müssen sich aufgrund der in der Regel aufwendigen Prüfung der Vorbildungsnachweise schriftlich bewerben. Die Bewerbungsfrist für internationale Studieninteressierte ist der 15. Juni. Die Bewerbung erfolgt direkt an das Akademische Auslandsamt. Bitte nutzen Sie bei Ihrer Bewerbung folgenden Antrag auf Zulassung zum Masterstudium und fügen Sie die nötigen Unterlagen bei.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zum Verfahren

Prüfungsausschuss

Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.

Gebühren

Es ist ein Beitrag für das Studentenwerk und ein Verwaltungskostenbeitrag zu bezahlen.

Fachstudienberatung

Bei weiteren Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung

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Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 16.03.2016