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Die Antrittsvorlesungen (2. Juni) finden in der Aula der Alten Universität statt; die Veranstaltung beginnt um 17.15 Uhr. Veranstaltungsort des Symposiums „Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung: Herausforderungen 1916 und 2016 – und die Zukunft?“ (3. Juni, 9 bis etwa 19 Uhr) ist die Aula der Neuen Universität. Vertreter der Medien sind zur Teilnahme und Berichterstattung herzlich eingeladen. Es ist eine Anmeldung erforderlich unter Telefon (06221) 54-2205 (Ingrid Lesch) oder per Mail an lesch@ipr.uni-heidelberg.de.

 
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Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht feiert 100-jähriges Bestehen

Pressemitteilung Nr. 70/2016
1. Juni 2016
Fachsymposium zum Jubiläum mit Referenten aus Brasilien, Japan, den USA und Deutschland

Zum 100-jährigen Bestehen des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht (IPR) der Universität Heidelberg findet am 3. Juni 2016 ein rechtswissenschaftliches Symposium statt: Auf Einladung der Professoren Dr. Erik Jayme, Dr. Christoph A. Kern, Dr. Herbert Kronke, Dr. Thomas Pfeiffer und Dr. Marc-Philippe Weller werden sich die Teilnehmer der Veranstaltung mit Grundfragen aus den zentralen Arbeitsgebieten des Instituts, insbesondere auch mit Blick auf kommende Herausforderungen, auseinandersetzen. Ein zentraler Aspekt wird dabei die Rechtsvergleichung sein. Zu dem Fachsymposium haben sich rund 130 Gäste, darunter 20 Referenten aus Brasilien, Japan, den USA und Deutschland, angesagt. Am Tag zuvor – am 2. Juni – werden Prof. Kern und Prof. Weller ihre Antrittsvorlesungen halten.

Die Gründung des Instituts geht zurück auf Karl August Heinsheimer (1869 bis 1929), der Richter am Landgericht in Heidelberg war und sich an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg habilitierte. Der spätere Rektor der Ruperto Carola erhielt 1907 den Lehrstuhl für Badisches Landesprivatrecht. Sein Bestreben, die Rechtsvergleichung an der Heidelberger Jura-Fakultät institutionell zu verankern, scheiterte zunächst aus finanziellen Gründen. Im Jahr 1916 fand er jedoch in dem Königlich-Preußischen Kommerzienrat Carl Leopold Netter einen Mäzen, der die Gründung mit einer Spende unterstützte. Ein Fakultätsstatut über die Errichtung eines Seminars für Rechtsvergleichung erhielt im Dezember 1916 die Genehmigung des Großherzogs Friedrich von Baden. Das Seminar – später ein Institut der Universität – wurde am 1. April 1917 im Haus Augustinergasse 9 eröffnet. Es bestand aus zwei Lehrstühlen und zwei Abteilungen – der Abteilung Rechtswirtschaft und der Abteilung Rechtsvergleichung. Heute sind am Institut drei Professuren mit mehr als 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das internationale und ausländische Wirtschaftsrecht sowie das internationale und ausländische Privatrecht angesiedelt. Aktuelle Arbeitsschwerpunkte liegen unter anderem im europäischen und internationalen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht, im europäischen Vertrags-, Schuld- und Verbraucherrecht, im Schiedsverfahrensrecht, im islamischen Recht und im Recht der arabischen Staaten sowie im Kunst- und Urheberrecht.

Zum Auftakt des Symposiums „Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung: Herausforderungen 1916 und 2016 – und die Zukunft?“ sprechen der Rektor der Ruperto Carola, Prof. Dr. Bernhard Eitel, sowie Prof. Dr. Herbert Kronke, Emeritus am IPR und Richter am Iran-United States Claims Tribunal in Den Haag (Niederlande). Es folgt ein Grußwort von Prof. Dr. Jürgen Basedow, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. In den anschließenden Fachbeiträgen, die sich in fünf Themenschwerpunkte gliedern, wird es zum Beispiel um die Menschenrechtsverantwortung deutscher Unternehmen oder die Behandlung von Regressfragen gehen. Die Teilnehmer des Symposiums werden aber auch einen Blick auf den Einfluss des Heidelberger Instituts auf die Lehre im Ausland werfen. Die Vorträge halten Wissenschaftler, die aus dem Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg hervorgegangen sind. Das Schlusswort zum Thema „Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung im 21. Jahrhundert“ hat der geschäftsführende Direktor des Instituts, Prof. Dr. Thomas Pfeiffer.

In ihren Antrittsvorlesungen am Tag zuvor stellen sich Prof. Dr. Christoph A. Kern und Prof. Dr. Marc-Philippe Weller auf Einladung der Juristischen Fakultät der Hochschulöffentlichkeit vor. Prof. Kern wird zum Thema „In der Zange der Zahlen: Rechtsvergleichung und wissenschaftlicher Zeitgeist“ sprechen. Anschließend referiert Prof. Weller über „Die Methodentrias des IPR des 21. Jahrhunderts: Verweisung, Anerkennung, Berücksichtigung“.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 01.06.2016
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