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Universität Heidelberg belegt 3. Platz bei Juristenwettbewerb

28. April 2008

Beim Plädierwettbewerb des "European Law Moot Court" gewann die Heidelberger Mannschaft erstmals das Regionalfinale und belegte im Gesamtfinale den 3. Platz

Der "European Law Moot Court" ist ein internationaler Juristenwettbewerb im Europarecht, der seit 1989 ausgetragen wird. Von Beginn an war die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg an dem Wettbewerb beteiligt, in welchem mittlerweile über 90 Mannschaften weltweit um die beste Plädierleistung konkurrieren. In diesem Jahr gelang es der Mannschaft, die vom Lehrstuhl von Prof. Peter-Christian Müller-Graff betreut wurde, erstmals das sogenannte Regionalfinale in Dallas zu gewinnen und bei dem Gesamtfinale vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den 3. Platz zu belegen.

Der "European Law Moot Court" unterteilt sich in drei Abschnitte. Während des ersten müssen die teilnehmenden Studierenden einen anwaltlichen Schriftsatz für jeweils den Kläger und den Beklagten eines fiktiven europarechtlichen Falles auf Englisch und Französisch verfassen. Die besten 48 Mannschaften qualifizieren sich für die Regionalfinalrunde, in der in vier Städten weltweit jeweils zwölf Mannschaften aufeinander treffen. Die Sieger dieser Regionalrunde werden vom Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg geladen, um dann vor einer Jury aus Richtern und Generalanwälten den Gesamtsieger auszumachen.

Die Mannschaft, bestehend aus den Heidelberger Studierenden Meike Bauer, Sînziana Ianc, Tina Neskovic, Benjamin Reiner und Sofia Rasmar konnte sich am 15. und 16. Februar 2008 in Dallas gegen namhafte Universitäten wie Paris und Stockholm oder die renommierte Londoner Anwaltsschule durchsetzen. Im Gesamtfinale in Luxemburg am 4. April 2008 musste sich die Universität Heidelberg in einer denkbar knappen Entscheidung lediglich dem Europakolleg Brügge und der Universität Zagreb geschlagen geben.

Der Fall, den die Heidelberger Studenten bearbeitet hatten, behandelte hoch aktuelle und brisante Rechtsfragen über das Verhältnis von Arbeitnehmerrechten und den wirtschaftlichen Grundfreiheiten. So mussten die Kläger in die Rolle einer Gewerkschaft schlüpfen, die sich gegen das Verbot einer Streikmaßnahme durch einen Mitgliedstaat, den Beklagten, wehrten. Die Gewerkschaften streikten, um einen nationalen Mindestlohn für ausländische, in den betreffenden Mitgliedstaat entsandte Arbeitnehmer durchzusetzen.

Der Wettbewerb im Studienjahr 2007/2008 war die erfolgreichste Teilnahme der Universität Heidelberg seit Bestehen des "European Law Moot Court". "Dieser Erfolg ist das Ergebnis eines außerordentlichen Einsatzes der Heidelberger Studierenden", sagt der Betreuer der European Law Moot Court-Mannschaft und Wissenschaftliche Mitarbeiter von Prof.  Müller-Graff, René Repasi. "Das juristische Niveau des Wettbewerbs ist sehr hoch. Neben ihren universitären Pflichtaufgaben lernen die Studierenden daher intensiv das Europarecht auf Englisch und Französisch. Sie trainieren die anwaltliche Sichtweise auf einen Fall und erlernen rhetorische Stilmittel und Techniken des Auftretens für das mündliche Plädoyer eines Anwalts."

v.l.n.r. Betreuer René Repasi, Sofia Rasmar, Tina Neskovic, Sînziana Ianc, Benjamin Reiner, Meike Bauer  
v.l.n.r. Betreuer René Repasi, Sofia Rasmar, Tina Neskovic, Sînziana Ianc, Benjamin Reiner, Meike Bauer
Foto: privat
Informationen über den "European Law Moot Court" unter:
mootcourt.uni-hd.de oder www.elmc.org

Ansprechpartner:
René Repasi, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg
Lehrstuhl Prof. Peter-Christian Müller-Graff
Tel. 06221 54-7691
rene.repasi@igw.uni-heidelberg.de

Allgemeine Rückfragen von Journalisten auch an:
Dr. Michael Schwarz, Pressesprecher der Universität Heidelberg
michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de

Irene Thewalt
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