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Rahmenabkommen zur Qualitätssicherung gemeinsamer Studiengänge

15. September 2015

Pontificia Universidad Católica de Chile und Universität Heidelberg vertiefen langjährige Partnerschaft

Prof. Dr. Ignacio Sánchez und Prof. Dr. Bernhard Eitel bei der Unterzeichnung des Rahmenabkommens
Prof. Dr. Ignacio Sánchez und Prof. Dr. Bernhard Eitel bei der Unterzeichnung des Rahmenabkommens.

Die Pontificia Universidad Católica de Chile und die Universität Heidelberg vertiefen ihre langjährige Partnerschaft mit einem Rahmenabkommen zur Qualitätssicherung und -entwicklung der gemeinsamen Studiengänge. Anlässlich eines Besuchs des Rektors der chilenischen Hochschule, Prof. Dr. Ignacio Sánchez, wurde das Abkommen unterzeichnet und Möglichkeiten weiterer Zusammenarbeit erörtert. An dem Gespräch nahmen neben Prof. Dr. Bernhard Eitel, Rektor der Universität Heidelberg, der Prorektor für Qualitätsentwicklung, Prof. Dr. Óscar Loureda, sowie Prof. Dr. Dieter W. Heermann, Prorektor für Internationale Angelegenheiten, teil.

„Wir haben die Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg auf den Bereich der Qualitätssicherung bei den gemeinsamen Studiengängen und den internen Prozessen ausgedehnt. Dies ist ein Meilenstein für unsere Institution und wir können viel voneinander lernen“, betonte Prof. Sánchez bei seinem Aufenthalt in Heidelberg. „Neben dem Ausbau der bereits angestoßenen Projekte gibt es weitere interessante Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich von Weiterbildung und Fortbildung in Form von vorbereitenden Curricula oder berufsbegleitendem Studium. Die Pontificia Universidad Católica de Chile zählt zu unseren wichtigsten Partnern in Lateinamerika“, so Prof. Dr. Bernhard Eitel, Rektor der Ruperto Carola.

In dem nun unterzeichneten Qualitätsabkommen bekennen sich beide Universitäten zum Aufbau eines kontinuierlichen Dialogs auf strategischer und operativer Ebene mit dem Ziel, die für den Partner anwendbaren Qualitätssicherungsmodelle jeweils anzuerkennen und die (Weiter-) Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme zu erleichtern. „Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren der gemeinsam angebotenen Studiengänge können nun gemeinsam durchgeführt werden unter Einhaltung der jeweils gültigen nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen. Damit werden kostenaufwendige Parallelverfahren überflüssig und Synergieeffekte können genutzt werden“, erläutert Prof. Loureda.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 15.09.2015
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