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Eckpunkte zur neuen Hochschulfinanzierung: Grundmittel sollen angehoben werden

24. Juli 2014

Rektor Bernhard Eitel: „Ein erfreuliches Signal angesichts der bedrohlichen Finanzsituation der Landesuniversitäten“

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanzminister Nils Schmid haben die Eckpunkte für die künftigte Hochschulfinanzierung des Landes Baden-Württemberg vorgestellt. Diese sehen eine deutlich bessere Finanzausstattung für die Jahre 2015 bis 2020 vor, insbesondere durch eine jährliche Anhebung der Grundfinanzierung um drei Prozent. Der Rektor der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Bernhard Eitel, sprach von einem „klaren Gewinn“ und einem „erfreulichen Signal angesichts der bedrohlichen Finanzsituation, in der sich die neun Landesuniversitäten befinden“. In diesem Zusammenhang dankte er Ministerin Bauer für ihren großen Einsatz. „Im Vordergrund steht für uns jetzt, wie der neue Hochschulfinanzierungsvertrag in den Detailverhandlungen für die Universitäten ausgestaltet wird“, so Prof. Eitel.

Die neun Universitäten des Landes Baden-Württemberg hatten in der Vergangenheit wiederholt auf ihre schwierige finanzielle Lage aufmerksam gemacht und substantielle Verbesserungen für den nächsten „Solidarpakt“ eingefordert. Die Grundfinanzierung der Landesuniversitäten stagniert auf dem Niveau von 1998 – trotz explodierender Energie- und Bewirtschaftungskosten, steigender Studierendenzahlen und ständig wachsender Anforderungen. „Wir sind weit davon entfernt, auch nur die inflationsbedingten Kostensteigerungen decken zu können. Damit haben die baden-württembergischen Landesuniversitäten in den vergangenen Jahren real dramatische Einbußen hinnehmen müssen“, betonte der Heidelberger Universitäts-Rektor.

Mit der jährlichen Anhebung der Grundfinanzierung um drei Prozent folgt das Land den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und einer Kernforderung der Landesrektorenkonferenz. Dafür sollen nach Angaben der beiden Minister zum einen zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro aufgewendet werden; zum anderen ist vorgesehen, Programmfinanzierungen des Landes zu verstetigen und schrittweise in die Grundfinanzierung zu überführen. „Mit der Überführung dieser sogenannten Zweitmittel in die Grundausstattung ist auch ein Zugewinn an Autonomie für die Hochschulen verbunden“, erklärte dazu Prof. Eitel.

Weiterhin beinhalten die Eckpunkte der künftigen Hochschulfinanzierung ein Bausonderprogramm mit jährlich 100 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen die steigenden Energiekosten der Universitäten, die anders als bei den anderen Hochschularten bislang nicht vom Land übernommen wurden, extra berücksichtigt werden. Geplant ist, die entgangenen Steigerungsraten der vergangenen 18 Jahre teilweise auszugleichen. Hierfür stehen nach Angaben von Bauer und Schmid 54 Millionen Euro dynamisch wachsend zur Verfügung. Damit werde endlich, so Prof. Eitel, eine „klare Benachteiligung der Universitäten gegenüber anderen Hochschularten“ beseitigt.

Wie der Vorstand der Landesrektorenkonferenz betonte, gehen die Universitäten zuversichtlich in die Detailverhandlungen, die in den kommenden Monaten für die verschiedenen Hochschularten geführt werden. „Wir sind überzeugt, dass das Land hierbei die hohen Leistungen der Universitäten in Lehre und Forschung sowie die stark gestiegenen Studierenden- und Absolventenzahlen anerkennen und honorieren wird“, erklärten der Freiburger Universitäts-Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer und sein Stuttgarter Kollege Prof. Dr. Wolfram Ressel für die neun Universitäten des Landes.

Wissenschaftsministerin Bauer und Finanzminister Schmid hatten die Eckpunkte des neuen Hochschulfinanzierungsvertrages mit dem Titel „Perspektive 2020“ in einem Pressegespräch am 23. Juli 2014 in Stuttgart der Öffentlichkeit vorgestellt.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 24.07.2014
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