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Heidelberger Studierende bei internationalem Zivilrechtswettbewerb erfolgreich

25. April 2014

Dritter Platz beim 21. Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot

Moot

Foto: IPR

Auf dem Bild zu sehen (von links): Tanja Stooß, Dominik Mohr, Dominik Stefer, Lennart Ulf Reber, Alexander Urhahn, Nina Benz, Frederik Hübl,  Björn Centner.

Vier Studierende der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg haben beim 21. Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot – einem bedeutenden Wettbewerb auf dem Gebiet des Zivilrechts – den dritten Platz unter rund 300 teilnehmenden Universitäten aus 70 Ländern erreicht. Das Team war damit das erfolgreichste unter allen europäischen Vertretern. Zusätzlich zu diesem Erfolg in der mündlichen Ausscheidung wurde der Heidelberger Beklagtenschriftsatz als drittbester unter 300 Schriftsätzen ausgezeichnet. Das Heidelberger Team bestand aus Nina Benz, Frederik Hübl, Dominik Mohr und Alexander Urhahn und wurde betreut von Björn Centner und Tanja Stooß.

Nach Probeverhandlungen in New York, Stockholm, Belgrad, Zürich und Berlin konnte sich das Team im Finale in Wien zunächst für die Runde der besten 64 Teams qualifizieren. In den darauf folgenden Ausscheidungsrunden setzten sich die Heidelberger gegen den Vorjahressieger City University of Hong Kong, die Pontifical Catholic University of São Paulo, die Università Statale di Milano sowie die University of Sydney durch. Erst im Halbfinale unterlagen die Heidelberger der National Law School of India.

Der Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot ist der größte und international renommierteste Wettbewerb auf dem Gebiet des Zivilrechts. Er bietet jungen Rechtswissenschaftlern die Möglichkeit zur praktischen Rechtsanwendung im Rahmen einer umfassenden professionellen Betreuung. Bei dem von der Pace University School of Law (New York) und der Handelsrechtskommission der Vereinten Nationen (UNCITRAL) ausgerichteten Wettbewerb treten über 1.500 Studierende aus rund 70 Ländern in simulierten Schiedsverhandlungen gegeneinander an. Ausgangspunkt ist dabei ein fiktiver grenzüberschreitender Rechtsstreit zwischen zwei Handelsunternehmen.

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 25.04.2014
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