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Mehr Gehalt und Anpassung des Urlaubsanspruchs für tariflich Beschäftigte

27. März 2013

Dezernat Personal informiert über die Tarifeinigung vom März 2013

Die Tarifgemeinschaft der Länder hat sich im März 2013 mit den Gewerkschaften auf eine Tarifeinigung verständigt. Für die tariflich Beschäftigten der Universität Heidelberg wirkt sich dies in Bezug auf ihr Gehalt wie auch auf den Urlaubsanspruch aus.

Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten erhöht: Rückwirkend vom 1. Januar 2013 an erfolgt eine Erhöhung um 2,65 Prozent, vom 1. Januar 2014 an um weitere 2,95 Prozent. Die rückwirkende Gehaltserhöhung dieses Jahres soll im April 2013 durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung umgesetzt werden.

Der Urlaubsanspruch beträgt jetzt für alle Beschäftigten – unabhängig von ihrem Lebensalter – einheitlich 30 Tage im Kalenderjahr bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche. Auszubildende erhalten davon abweichend 27 Urlaubstage.

Das Dezernat Personal der Universität Heidelberg weist darauf hin, dass diese Gehaltssteigerungen bei der Berechnung von Personalkosten aus Drittmitteln und anderen Budgets, etwa aus Mitteln des Landesprogramms „Hochschule 2012“, einzukalkulieren sind. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernats zur Verfügung.

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Letzte Änderung: 23.05.2018
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