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Verwaltungsgericht weist Klage von Silvana Koch-Mehrin gegen die Entziehung des Doktortitels ab

6. März 2013

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Anfechtungsklage von Frau Silvana Koch-Mehrin gegen die Entziehung ihres Doktortitels abgewiesen. Mit diesem am heutigen Mittwoch (6. März 2013) vom Gericht bekannt gegebenen Urteilstenor sieht sich die Universität Heidelberg in ihren Entscheidungen zum Fall Koch-Mehrin sowohl inhaltlich als auch vom Verfahren her bestätigt. Die ausführliche Begründung des Urteils bleibt jetzt noch abzuwarten.

Nach einer mehrwöchigen Untersuchung der Plagiatsvorwürfe gegen Frau Koch-Mehrin hatte der Promotionsausschuss im Juni 2011 die Entziehung des Doktorgrades beschlossen. Der von Frau Koch-Mehrin eingereichte Widerspruch wurde nach nochmaliger Prüfung durch die Universität zurückgewiesen. Gegen die Entziehung des Doktortitels hatte Frau Koch-Mehrin im Dezember 2011 Klage erhoben, der die Universität Heidelberg entgegen getreten ist.

Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät hatte im Sommer 2011 eindeutige Belege dafür festgestellt, dass die im Jahre 2000 von Frau Koch-Mehrin vorgelegte und von der Philosophisch-Historischen Fakultät angenommene Dissertation „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: Die Lateinische Münzunion 1865-1927“ in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht. Auf rund 80 Textseiten der Dissertation finden sich über 120 Stellen, die nach Bewertung des Promotionsausschusses als Plagiate zu klassifizieren sind.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 06.03.2013
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