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Verwaltungskostenbeitrag steigt um 20 Euro

29. Januar 2013

Land beschließt Gebührenerhöhung zum Sommersemester 2013

Der Verwaltungskostenbeitrag, der als Teil der Semestergebühren für die Immatrikulation oder bei der Rückmeldung zum Studium erhoben wird, erhöht sich nach einem Beschluss des baden-württembergischen Landtags zum Sommersemester 2013 um 20 Euro. Der Beitrag beläuft sich nunmehr auf 60 Euro. Die Semestergebühren steigen damit auf insgesamt 126,50 Euro; neben dem Verwaltungskostenbeitrag zahlen die Studierenden einen Studentenwerksbeitrag von 66,50 Euro.

Studierende, die sich bereits für das Sommersemester 2013 an der Universität Heidelberg zurückgemeldet und die Semestergebühren in der bisherigen Höhe von 106,50 Euro bezahlt haben, sind aufgerufen, den Differenzbetrag von 20 Euro zu überweisen. Für ausländische Stipendiaten in den Austauschprogrammen der Ruperto Carola ist eine Nachzahlung nicht erforderlich. Im LSF lassen sich Informationen über die Höhe der ausstehenden Gebühren abrufen.

Mit dem Verwaltungskostenbeitrag werden Aufgaben der Studierendenadministration mitfinanziert, beispielsweise die Bearbeitung von Einschreibung, Beurlaubung oder Rückmeldung. Der Beitrag fließt auch in Dienstleistungen wie die Zentrale Studienberatung, die Vermittlung von Praktika oder die Förderung des Übergangs vom Studium in den Beruf. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte im Dezember 2012 die Anhebung des Verwaltungskostenbeitrags beschlossen: Das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 sieht eine entsprechende Erhöhung vor.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.05.2018
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