Dies ist der Newsletter der IBF der Universität Heidelberg. Sie werden hier über tierschutzrechtliche Änderungen sowie über Änderungen im Betriebsablauf informiert.

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Newsletter der IBF der Universität Heidelberg 4. Quartal 2020

 

Liebe Nutzer,

noch vor der diesmal sehr stillen Weihnachtszeit, möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf Neuigkeiten hinweisen, bzw. bitten folgende Regelungen zu berücksichtigen:

 

Hygienemaßnahmen Corona – Nachdrücklicher, erneuter Hinweis

Wie in den allgemeinen Universitäts-Regularien festgelegt, sind innerhalb des IBF Gebäudes, bei den Fahrstühlen, speziell auch in den Schleusen der Experimentalbereiche auf die entsprechenden Hygieneregeln zu achten. Dies betrifft besonders die Personenanzahl und den Abstand. Im KEB wurden OP Plätze gesperrt, zulässig sind max. 2 Personen/Platz und Wahrung der Abstandsregeln. Danke!

 

Nicht-technische Projektzusammenfassung (NTP)

Mit dem Durchführungsbeschluss 2020/569/EU wurde ein neues Format für die NTP verbindlich festgelegt. Dieses muss für alle Projekte benutzt werden, die ab dem 1.1.2021 genehmigt oder verlängert/verändert werden.

Dieses Format steht momentan über das BfR noch nicht zur Verfügung. Betroffen sind alle Neuanträge und genehmigungspflichtigen Erweiterungs- bzw. Änderungsanzeigen. Folgende Vorgehensweisen sind bis dahin möglich:

  1. Anträge erst ab dem Zeitpunkt einreichen, ab welchem das neue NTP Formular verfügbar ist (vermutlich Ende Dezember/Anfang Januar)
  2. Anträge mit dem alten NTP Formular einreichen. Das bedeutet aber dann, dass dann erst einmal keine Genehmigung erteilt werden kann, der Antrag aber in den Kommissionssitzungen schon einmal bearbeitet werden kann. Sobald das neue NTP Formular verfügbar ist, muss dieses dann nachgereicht werden. 
  3. Anträge ohne NTP einreichen mit dem Vermerk, dass die NTP nachgereicht wird sobald das neue Formular verfügbar ist.

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Tierschutzbeauftragten ab, welche Vorgehensweise im jeweiligen Verfahren am besten ist. 

 

Verwendung von unterschiedlichen Mauslinien

Sowohl bei anzeige- und genehmigungspflichtigen Anträgen als auch bei Tötungsanmeldungen müssen die dort verwendeten Mauslinien genau benannt werden. Nur diese Linien dürfen dann auch tatsächlich eingesetzt werden. Dies hat das Veterinäramt bei den letzten Kontrollen noch einmal verdeutlicht. Sollen neue Linien verwendet werden, müssen diese vorher über einen Erweiterungsantrag (anzeige- und genehmigungspflichtige Anträge) bzw. ein formloses Schreiben (Tötungsanmeldung) nachgemeldet werden.

 

Seminarbescheinigungen

Die Berechnung für die Ausstellung von Seminarbescheinigungen wird ab 2021 nicht mehr in der gewohnten Form stattfinden, da Kosten und Aufwand aufgrund der Möglichkeit dies online zu veranstalten wegfallen. Die Bescheinigungen werden von Frau Dr. Vogt als e-mail direkt an die Teilnehmer versendet. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf das nächste Seminar im Januar:

 

13.01.2020, 15:00 Uhr

Reizreiche Umgebungen und Hirnplastizität (deutsch)

Prof. Dr. Gerd Kempermann, RG Genomics of Regeneration, CRTD - Center for Regenerative Therapies, TU Dresden

 

Weitere Informationen zur Publikation sowie dem Käfigsystemen:

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32923634/

https://www.phenosys.com/innovations/colonyrack/

 

SOPs zum Transport von Tieren

Auf unserer Homepage finden Sie die aktualisierten SOPs zum Transport von Tieren (-> SOP Transport). Da meist genetisch veränderte Tiere transportiert werden müssen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um nach Gentechnikgesetz um Gefahrguttransporte (UN3245) handelt, die eine geeignete (eigentlich baumustergeprüfte) Verpackung der Tiere notwendig macht.

 

Einhalten von Karenzzeiten

Bei Arbeiten, die in mehreren Tierhaltungen durchgeführt werden, ist eine Karenzzeit von 48 Stunden einzuhalten. Dies wird auch in der persönlichen Unterweisung beim Projektstart so kommuniziert. Die Regelung gilt für jeglichen Kontakt mit Tieren (Nagern), d.h. auch experimentelle Arbeiten am Tier außerhalb der IBF sind zu berücksichtigen, nicht nur das Betreten einer externen Tierhaltung. Gültigkeit hat dies auch für Tätigkeiten im Maushotel, wenn später im KEB gearbeitet wird.

 

Rechnungsformular

Seit einigen Wochen wird nach Genehmigung eines Tierversuchsprojekt ein Rechnungsformular versendet. Hier wird die Finanzierung der Mittel erfragt, die dann zu entsprechender Rechnungsstellung führen. Entscheidend ist die Förderung aus öffentlichen Mitteln und die Rechnungsstellung innerhalb der Universität für die Berücksichtigung interner Konditionen. Dies ist eine Vorgabe der zentralen Universitätsverwaltung.

 

Aktualisierung von Adressen

Im Zuge des Umzuges der Chirurgischen und Anästhesiologischen Klinik haben sich einige Adressen geändert. Dies muss bei allen laufenden Versuchsvorhaben dem Regierungspräsidium Karlsruhe in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden, die Gegenzeichnung der zuständigen Tierschutzbeauftragten ist erforderlich. Bei Neueinreichung von Anträgen sind auch die geänderten Personenbögen vorzulegen. Gleiches gilt für die Rechnungsadressen.

 

Kommen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Sabine Chourbaji

 

IBF der Universität Heidelberg 2020
Bei Rückfragen, Bitte um Entfernung aus dem Verteiler oder Sonstigem:
follert(at)uni-heidelberg.de