Dies ist der Newsletter der IBF der Universität Heidelberg. Sie werden hier über tierschutzrechtliche Änderungen sowie über Änderungen im Betriebsablauf informiert.

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Newsletter der IBF der Universität Heidelberg, 3. Quartal 2020

 

Liebe Nutzer/innen der IBF,

 

nach den zahlreichen Corona-Infomails, informieren wir diesmal wieder eher allgemein und bitten bei verschiedenen Punkten um Ihre Unterstützung.

 

Dokumentation bei der Durchführung von Tierversuchen

Bei Begehungen durch die Behörde werden immer wieder Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Aufzeichnung und Dokumentation der Versuche festgestellt. Folgendes kann als Hilfestellung genutzt werden.

Vorgabe Veterinäramt vom 07.05.2020:

Bereits erfolgte Behandlungen bzw. Eingriffe sind auf den Käfigkarten zu dokumentieren (Datum + Behandlung/Eingriff)

Begründung: Nach §1 (1) Nr.2 der TierSchVersV ist das Befinden der Tiere mind. einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme zu überprüfen. Nach §1 (1) Nr.4 ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen, sobald festgestellt wird, dass die genannten Anforderungen nicht eingehalten werden oder den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

- Das Überprüfen des Befindens, sowie dessen Beurteilung ist nur möglich, wenn bekannt ist, welche Behandlungen/Eingriffe bereits durchgeführt wurden und wann. Die überprüfende Person ist nicht immer die durchführende Person; Tierpfleger und Tierschutzbeauftragte benötigen o.g. Information zur Beurteilung der Tiere.

 

Durchführung von Tierversuchen

Bei der Durchführung von experimentellen Eingriffen an Tieren ist zu beachten, dass nur die im Formular (Genehmigung oder Anzeige) unter Punkt 27. beschriebenen Eingriffe und Behandlungen wie dort angegeben durchgeführt werden dürfen. Jede Änderung ist vorab dem Regierungspräsidium Karlsruhe mitzuteilen und darf erst nach Bestätigung durch die Behörde praktisch umgesetzt werden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu unterrichten, dies obliegt der Verantwortung des Versuchsleiters.

 

Zuchten von Tieren für Experimente

Die Zucht von Mäusen innerhalb der Kontingente kann sowohl zur Erhaltung als auch zur Durchführung von Experimenten erfolgen. Sollen Experimentaltiere gezüchtet werden, so ist neben den Tierpflegern der Tierschutzbeauftragte unter Angabe des Aktenzeichens hinzuzuziehen.

 

Arbeiten in der IBF

Der Zugang zur IBF und den entsprechenden Arbeitsbereichen erfolgt nur nach individueller Einweisung und Freischaltung der personalisierten Zugangskarte. Bei Weitergabe der Karten innerhalb der Arbeitsgruppe werden künftig alle AG Karten bis zur Klärung gesperrt.

 

Angabe von Rechnungsadressen

Bei Anmeldung zu Kursen oder Seminaren bitten wir um vollständige Angabe aller Daten für die Rechnungsstellung. Bitte vor Anmeldung abklären, wer die Kosten übernimmt, da die Angabe der Rechnungsadresse verbindlich ist. Eine Ausstellung von Zertifikaten kann andernfalls nicht vorgenommen werden.

 

Umgang mit Hygieneutensilien

Die Nachbestellungen von Handschuhen und Masken gestaltet sich immer noch schwierig und kostspielig. Daher bitten wir um einen nachhaltigen Umgang mit dem von der IBF zur Verfügung gestellten Material in den Schleusenbereichen. Bitte kein Material für den persönlichen Gebrauch mitnehmen.

 

Kurse/Seminare

Die Durchführung von Kursen hat wieder begonnen. Die theoretischen Teile sind hierbei als Videodateien verfügbar. Die praktischen Teile werden unter bestmöglicher Berücksichtigung der allgemeinen Hygieneregeln durchgeführt.

Die versuchstierkundlichen Seminare werden ebenfalls online abgehalten.

 

S1-Unterweisung 2020

Die regulär „live“ durchgeführten S1 Belehrungen können in diesem Jahr nicht im entsprechenden Format durchgeführt werden. Nichtsdestotrotz ist die persönliche Unterschrift erforderlich. Wir arbeiten an einer entsprechenden Lösung und werden über die Durchführung der Veranstaltung im November informieren.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Bleiben Sie fröhlich und gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Chourbaji

IBF der Universität Heidelberg 2020
Bei Rückfragen, Bitte um Entfernung aus dem Verteiler oder Sonstigem:
follert(at)uni-heidelberg.de