Dies ist der Newsletter der IBF der Universität Heidelberg. Sie werden hier über tierschutzrechtliche Änderungen sowie über Änderungen im Betriebsablauf informiert.

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Newsletter der IBF

der Universität Heidelberg I/2025

 

Liebe Nutzer,

 

im folgenden Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen zum Tierschutz, zur aktuellen Situation und Organisation der IBF:

 

Umfrageergebnisse zu Tierschutz und Tierschutzgesetz

Die kommentierten Ergebnisse der kürzlich erfolgten Umfrage unter verantwortlichen Leitern von Tierversuchen sowie von Studierenden des 3. Fachsemesters Medizin an der Universität Heidelberg zum Thema Tierschutz und Tierschutzgesetz sind unter folgendem Link abrufbar: 

https://heibox.uni-heidelberg.de/f/dae09af82716491689b3/

Wir danken allen Teilnehmern der Umfrage noch einmal herzlich für ihre Mitwirkung!

 

Aktuelle Information zum tierärztlichen Personal der IBF

Seit letztem Jahr unterstützen uns zwei neue tierärztliche Kollegen, die in verschiedenen Bereichen im Einsatz sind. Herr Ganser (Hygienemonitoring) und Herr Weber-Wilk (Klinischer Tierarzt) sind im Raum 068 im EG zu finden und nach dem Weggang von Frau Dr. Serba zum 30.04. auch die aktuellen Ansprechpartner für den Großtierbereich.

 

Erreichbarkeit Herr Weber-Wilk (ganztags): 56-311512

Erreichbarkeit Herr Ganser (halbtags) 56-34975

 

Formulare

Formulare werden immer zeitnah an geänderte gesetzliche Regularien oder Anforderungen der Kommissionen angepasst. Daher bitte immer die aktuellen Formulare von der Homepage der Tierschutzbeauftragten verwenden. Es ist schwierig und bedeutet einen Zeitverlust für alle Beteiligten, wenn Anträge oder Anmeldungen in neue Formulare übertragen werden müssen.
Die aktuellen Formulare/Tierschutzbeauftragten-Zuständigkeiten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.uni-heidelberg.de/tierschutz/form.html oder in der rechten Spalte der Homepage der Tierschutzbeauftragen bei den Schnellzugriffen.

 

 

Zuchtalter & Liniennutzung

Zunehmend werden in den Zuchtbarrieren (sehr) alte Tiere gehalten. Für den wissenschaftlichen Gebrauch gezüchtete Linien sitzen zu lange in der Haltung und kommen nicht zum Einsatz, Zuchten sind nicht mehr möglich, da speziell alte Weibchen linienspezifisch unter Geburtsproblemen leiden.

Sowohl unter dem Aspekt des Tierschutzes, aber auch der limitierten Ressourcen bitten wir um eine sorgfältige Planung der Zuchtdimension, sowie das Zeitfenster der Durchführung der Experimente angeht.

 

Planung Kontingente

Die Tierschutz-konforme, wirtschaftliche und faire Verteilung der Kontingente ist immer wieder ein Thema, was im Nutzerausschuss diskutiert wird. Da sich die Nutzung der Kontingente und damit Auslastung dynamisch ändern kann, wird im 3. Quartal eine Abfrage des kommenden Jahres-Bedarfs durch die IBF erfolgen und an den Nutzerausschuss weitergegeben.

 

Information zu §11 Verwendungs- und/oder Haltungsgenehmigungen

Vom Regierungspräsidium Karlsruhe sind neue Genehmigungen verschickt worden. Dies war notwendig, weil Herr Weber-Wilk als neuer Tierschutzbeauftragter bestellt worden ist und sich infolgedessen auch die Zuständigkeiten in den §11 Genehmigungen geändert haben.

 

Viele Grüße,

Sabine Chourbaji

IBF der Universität Heidelberg 2024
Bei Rückfragen, Bitte um Entfernung aus dem Verteiler oder Sonstigem:
follert(at)uni-heidelberg.de