Newsletter
der IBF der Universität Heidelberg, 1. Quartal 2021
Liebe
Nutzer/innen der IBF,
Ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gekommen!
Zum Ende des ersten Quartals 2021 möchten wir Sie
mit diesem Newsletter über Neuigkeiten informieren und Sie auf
Änderungen der betrieblichen Abläufe in der IBF hinweisen:
Corona Maßnahmen
Leider hat sich die
Situation seit dem letzten Quartal nicht geändert: wie in den
allgemeinen Universitäts-Regularien festgelegt, sind innerhalb des
IBF-Gebäudes, bei den Fahrstühlen, speziell
auch in den Schleusen der Experimentalbereiche auf die entsprechenden
Hygieneregeln zu achten. Dies betrifft besonders die Personenanzahl
und den Abstand. Im KEB wurden OP Plätze gesperrt, zulässig sind max.
2 Personen/Platz und Wahrung der Abstandsregeln. Personen ohne
freigeschaltete Zugangskarte müssen Ihre Kontaktdaten hinterlegen,
Formulare liegen im Sekretariat und bei Frau Dr. Vogt im 2.OG bereit.
Danke!
Erweiterungsantrag
– neues Formular
Das Formular für den
Erweiterungsantrag hat sich geändert. Bitte zukünftig nur das neue
Formular verwenden. Erhältlich ist dieses auf der Homepage der
Tierschutzbeauftragten https://www.uni-heidelberg.de/tierschutz/index.html.
Tierausgaben
Bei der Ausgabe und
dem Transport von Tieren müssen wir sicherstellen, dass die Tiere,
die ggf. auch kurzfristig in Laboren stehen zuverlässig mit
Flüssigkeit versorgt sind. Aufgrund von Lücken bei der Versorgung der
Tiere aufgrund gedrehter Flaschen, werden ab jetzt alle ausgegebenen
Käfige aus Tierschutzgründen mit Flüssigkeitsgel ausgestattet. Die
Kosten für die Gelpacks werden in Rechnung gestellt und belaufen sich
auf 50 Cent/ausgegebenem Käfig. Falls Flaschen benötigt werden,
können diese gern separat entsprechend anderem Material in der
Waschhalle abgeholt werden.
Behördlich
angeordnete Erhebung bei der Tierkörperbeseitigung
Im Zuge der
regelmäßigen behördlichen Kontrollen der IBF ergab sich die Frage
nach Lagerung, Zwischenlagerung bzw. Kadavertransporten von
entsorgten Tierkörpern außerhalb der IBF, worüber wir nur bedingt
Auskunft geben können. Ab dem 01.05.21 werden daher
Listen in den Kadaverräumenm (EG und Keller) aushängen, dort müssen die AGs die Anzahl und Tierart von ihnen selbst
dort entsorgten Tiere eintragen. Die Erhebung wird zunächst für 3
Monate durchgeführt und an die Veterinärbehörde weitergegeben.
Innerhalb der IBF bilden wir die Entsorgung durch die in der
Datenbank erfassten Eliminierungen ab. Diese Information wird
ebenfalls an die Behörde weitergeleitet.
DFG
Förderung
Die
Förderungsrichtlinien für Tierhaltung beim Erstellen von DFG-Anträgen
hat sich für Maus- und Rattenhaltung geändert, was auch in einer
Anpassung der Preise für die Tierhaltung resultieren soll.
Informationen entnehmen Sie bitten dem nachfolgenden link: Information für die Wissenschaft Nr. 106 |
21. Dezember 2020
Weiterbildungsverpflichtung
Für den Umgang mit
Versuchstieren besteht eine jährliche Weiterbildungspflicht von einer
Stunde/Jahr, die dokumentiert werden muss und behördlich kontrolliert
wird.
Die
Weiterbildungsverpflichtung ist dank online Angeboten einfacher und
recht umfänglich geworden. Neben unseren VTK Seminaren (Übersicht und Anmeldung) finden Sie auch interessante
Vor- und Beiträge anderer veranstaltender Tierhäuser. Zertifikate
werden i.d.R. auch Wunsch ausgestellt und zugeschickt. Weitere Infos
hierzu: GV-SOLAS Dates.
Vielen
Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Bleiben
Sie fröhlich und gesund!
Mit
freundlichen Grüßen,
Sabine
Chourbaji
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