Chronik

1957 - 1961 Institut für Arbeitsrecht

Das Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Friedrich-Ebert-Platz 2) wurde im Jahre 1957 gegründet. Es hieß damals Institut für Arbeitsrecht. Sein erster Direktor war der aus Göttingen nach Heidelberg berufene Professor Dr. Wolfgang Siebert. Zu dieser Zeit lag der Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. 
 

1961 - 1975 Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Im Jahre 1961 wurde Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hefermehl zum Direktor des Instituts berufen. Die Forschungsbereiche des Instituts, das nunmehr den Namen Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und für Forschungsaufgaben aus dem bürgerlichen Recht führte, wurden ausgedehnt. Im Mittelpunkt standen das deutsche und europäische Wirtschaftsrecht, insbesondere der gewerbliche Rechtsschutz, und das Gesellschaftsrecht neben dem Arbeitsrecht, das von dem im Jahre 1965 zum Mitdirektor berufenen Professor Dr. Hermann Weitnauer vertreten wurde. 
 

1975 - 1990 Institut für Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialrecht

Im Jahre 1975 wurde das Institut erneut in Institut für Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialrecht umbenannt. Mit der Berufung seines jetzigen Mitdirektors, Professor Dr. Dr. h.c. Peter Ulmer, wurde das Arbeitsrecht aus dem Institut ausgegliedert und das Sozialrecht aufgenommen. 
 

Seit 1990 Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht


1990 trat Professor Dr. Dr. h.c. Peter Hommelhoff als neuer Mitdirektor hinzu; seitdem lautet die Bezeichnung "Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht". Neben den klassischen Bereichen des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts gilt heute die wissenschaftliche Arbeit vornehmlich dem deutschen und europäischen Gesellschafts-, Konzern- und Mitbestimmungsrecht, dem Bilanzrecht, modernen Gesetzen des Verbraucherschutzes wie dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) und dem Verbraucherkreditgesetz samt den damit zusammenhängenden Grundfragen des deutschen und europäischen Zivilrechts sowie dem Presserecht. Das Verbraucherrecht wurde auch in die Lehre einbezogen. 

Mit der Berufung von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Peter-Christian Müller-Graff als neuem Mitdirektor im Jahre 1994 erweiterte sich das Forschungsfeld des Instituts auf das Europarecht sowie in seinem Schwerpunkt auch auf das deutsche und europäische Wirtschaftsrecht. Hierbei werden neben den klassischen Gebieten des Kartellrechts, Wettbewerbsrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und Gesellschaftsrechts insbesondere das Recht des gemeinschaftseuropäischen Binnenmarkts (darunter namentlich die Grundfreiheiten, die Wettbewerbsregeln auch im Hinblick auf Interventionen der öffentlichen Hände sowie die Rechtsangleichung), das Gemeinschaftsprivatrecht, das europäische Währungsrecht und das Verfassungsrecht der Europäischen Union sowie das Freihandelsrecht mit Drittstaaten betreut. 

Im Wintersemester 2004/2005 folgte Prof. Dr. Dres. h.c. Werner F. Ebke, LL.M. (UC Berkeley) dem Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht und wurde Mitdirektor des Instituts (Nachf. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Hommelhoff). Professor Ebke, der vor seiner Berufung an das Heidelberger Institut u.a. mehrere Jahre in den USA als Professor für US-amerikanisches Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Versicherungsrecht tätig gewesen war, erweiterte die Forschungsaktivitäten des Instituts auf das Internationale Gesellschafts- und Unternehmensrecht, das US-amerikanische und europäische Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht, das Recht der Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie das Internationale Devisen- und Währungsrecht. 2008 begründete Professor Ebke an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg den interdiszplinären postgradualen Studiengang für Unternehmensrestrukturierung (Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung [LL.M. corp. restruc.]). 

 

Derzeit wird das Institut geleitet von Professor Dr. Stefan J. Geibel (seit 2010), Prof. Dr. Christian Heinze (seit 2020) und Professor Dr. Dirk A. Verse (seit 2018).

 

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Letzte Änderung: 25.03.2021
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