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Alexandra Braye
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Tel. +49 6221 54 12731
Fax +49 6221 54 12789
braye@zuv.uni-heidelberg.de

Sprechzeiten (Zimmer 133):
Montag - Freitag
10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr

 
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Rechte und Pflichten

Mit dem ERASMUS-Stipendium wird die Befreiung der Studiengebühren an den Partneruniversitäten garantiert sowie i.d.R. ein Mobilitätszuschuss für die Dauer des Auslandsstudiums. Zusammen mit den Fachkoordinatoren wird ein Studienplan für das Auslandsstudium (Learning Agreement) und die Fragen der Anerkennung von Studienleistungen besprochen und vereinbart. Gemäß dem Studienabkommen können Studierende die Anerkennung der während des ERASMUS-Aufenthaltes erbrachten Studienleistungen durch die Heimatuniversität erwarten. Am Ende des Aufenthaltes wird von der Gasthochschule eine Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) ausgestellt, die für die Anerkennung der Studienleistungen an der Heimatuniversität ausschlaggebend ist.

Während des ERASMUS-Aufenthaltes sollen die ERASMUS-Stipendiaten an der Gasthochschule gemäß dem besprochenen Studienplan studieren, an Prüfungen teilnehmen und das Studium an der Gastuniversität durch Bescheinigungen nachweisen. Änderungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Studienplan, Kontoverbindung und der Korrespondenzadresse sind dem Dezernat Internationale Beziehungen sofort mitzuteilen. Der Zuschuss ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Auslandsaufenthalt nicht angetreten, vorzeitig abgebrochen oder der Abgabe der erforderlichen Unterlagen nicht nachgekommen wird. Am Ende des Aufenthaltes wird die Abgabe eines Berichts über den Studienaufenthalt, eines Evaluierungsfragebogens, ein Nachweis über die tatsächliche Studienzeit an der Gastuniversität und die erbrachten Studienleistungen erwartet.

Diploma Supplement

Ein „Diploma Supplement“ wird nach Abschluss eines Bachelor- bzw. Masterstudiengangs zusammen mit der Bachelor- bzw. Masterurkunde verliehen. Es ist eine standardisierte, englischsprachige Erklärung über den Abschlussgrad, die allgemeinen Studieninhalte und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Ziel dabei ist die Einordnung des Abschlusses in das deutsche Hochschulsystem, um eine internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum „Diploma Supplement“ finden Sie in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Auf dem „Diploma Supplement“  besteht unter Punkt 6  Weitere Angaben / Additional Information die Möglichkeit  Ihren Erasmus-Auslandsaufenthalt (Studium und/oder Praktikum) aufzuführen.

Bitte besprechen Sie dies im Rahmen der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen mit Ihrem Fachkoordinator oder Prüfungsamt.

 

 

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Letzte Änderung: 20.04.2016
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