Verlängerung des Aufenthaltes
Wenn der Studienaufenthalt an der Universität Heidelberg um ein weiteres Semester verlängert werden soll, werden folgende Unterlagen bis spätestens 15. Dezember benötigt:
Verlängerung mit einem Erasmus-Stipendium
- einen formlosen Brief von den Studierenden zur Beantragung der Verlängerung
- den Nachweis der offiziellen Stipendienverlängerung mit dem ERASMUS-Status von der Heimatuniversität
- die Einverständniserklärung des Fachkoordinators in Heidelberg (als frei formulierte schriftliche Stellungnahme)
- die Bezahlung des Studentenwerkbeitrags (Frist: 15. Januar bis 15. Februar)
Verlängerung ohne Erasmus-Stipendium
- einen formlosen Brief von den Studierenden zur Beantragung der Verlängerung
- einen Finanzierungsnachweis (Formular in Zi. 33 erhältlich)
- die Einverständniserklärung des Fachkoordinators in Heidelberg (als frei formulierte schriftliche Stellungnahme)
Zwischen 15. Januar und 15. Februar: - die Bezahlung des Studentenwerkbeitrags
- die Bezahlung der Verwaltungsgebühr
Hinweis: Eine Verlängerung zum Wintersemester ist nicht möglich. Mit der Verlängerung können Sie in beiden Fällen keinen Studienabschluss in Heidelberg machen, da Sie nicht als regulärer Student bzw. Studentin eingeschrieben werden. Sollten Sie ein Zimmer im Studentenwohnheim haben, ist eine Verlängerung des Mietvertrages nicht möglich!